Die Verordnung gegen bestimmte Holzfeuerungen in Stuttgart soll noch vor dem 15. April umgesetzt werden. Aber darüber gibt es Streit. Die Materie ist komplex. Wir erklären, warum es eigentlich geht.

Stuttgart - Der letzte Feinstaubalarm 2016 endete zwar in der Nacht auf Heiligabend. Die ersten konkreten Verbote in Sachen Feinstaubreduzierung stehen aber schon vor der Tür. Eine Landesverordnung, die bei Feinstaubalarm den Betrieb sogenannter Komfortöfen auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart verbietet, soll im Frühjahr 2017 in Kraft gesetzt werden und könnte, so die Auskunft aus dem Verkehrsministerium, noch in der aktuellen Feinstaubsaison bis Mitte April erstmals angewandt werden. Dagegen regt sich aber jetzt schon Widerspruch, und die Materie ist komplex. Worum geht es eigentlich?

 

Was ist ein Komfortofen? Unter Komfortofen versteht man generell jede Art von Heizung, die zusätzlich zu einer primären Heizung betrieben wird. Das kann ein offener Kamin, ein Kachelofen, ein Kaminofen, ein Schwedenofen oder auch schlicht ein elektrischer Heizlüfter sein. Vom Verbot betroffen wären aber nur Feuerstellen, die mit Holz betrieben werden. Von denen gibt es in Stuttgart etwa 20 000, wie Karl-Heinz Sigel vom Landesinnungsverband der Schornsteinfeger Baden Württemberg sagt.

Gibt es Ausnahmen? Ja, und nicht wenige. Betrieben werden dürften bei einem Verbot Öfen, die mit Pellets geheizt werden. Ebenso seien Systeme „mit kontrollierter Verbrennung und Abgasreinigung“ ausgenommen, wie es aus dem Verkehrsministerium heißt. Auch eine Holzverbrennung, die bei einer neuen Heizunge als Anteil regenerativer Energie nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 angegeben wurde, ist erlaubt. Hat man aber noch eine Solarthermie auf dem Dach, muss die Holzfeuerung aus bleiben.

Wie viel Feinstaub entsteht bei der Verbrennung von Holz? Unstrittig ist, dass beim Verbrennen von Holz Feinstaub entsteht. Bei der Bestimmung der Menge wird es jedoch kompliziert. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) beziffert in einer neuen Studie den Anteil am Feinstaub, der durch das Verbrennen von Holz freigesetzt wird, an der neuralgischen Messstation Neckartor auf fünf bis neun Prozent im ersten Quartal 2016. Relevant für das Auslösen eines Feinstaubalarms ist diese Zahl dann, wenn die anderen Emittenten bis knapp an die 50-Mikrogramm-Grenze Feinstaub pro Kubikmeter Luft herankommen. Dann drücken die Werte des Holzfeuers die Gesamtzahl über den kritischen Wert. Das ist darunter zu verstehen, wenn man bei der LUBW sagt, dass die Holzfeuerung nicht den größten, aber einen relevanten Beitrag zu den Überschreitungen leistet. Aber genau das ist umstritten. Schornsteinfeger Karl-Heinz Sigel sagt, dass der absolute Anteil an Feinstaub durch Holzbrand maximal vier bis sechs Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sei. Und je nachdem wie hoch der Gesamtwert ist, können das auch weniger als fünf bis neun Prozent sein. Darüber hinaus weist Sigel darauf hin, dass der Feinstaub aus Holzverbrennung nicht notwendig von Komfortöfen stammen müsse. Gerade am Neckartor sei die Zuordnung schwierig, da in der Nähe der Messstelle wenig Gebäude mit Komfortöfen, aber etliche Baustellen seien. Und wenn dort ein paar Feuerstellen lodern würden, stiege der Wert auch.

Was passiert jetzt? Beim Verkehrsministerium geht man davon aus, dass das Verbot noch vor dem Ende der aktuellen Feinstaubperiode Mitte April 2017 in Kraft tritt. Dagegen wehren sich die Verbände und Interessengruppen der Ofenbauer, der Heizungsbranche und auch der Energiehändler. Und das auf zwei Ebenen. So sei der „elementare Grundsatz der Gleichbehandlung“ verletzt, wenn der Ofenbesitzer zu einem Verzicht gezwungen werden soll, während der Autofahrer als größter Feinstaubproduzent gliechzeitig nur zu einem freiwilligen Verzicht aufgerufen wird. „Vor diesem Hintergrund beraten wir, ob eine Klage gegen die Verordnung angezeigt ist“, sagt dazu Michael Herma, der Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ.

Guido Eichel, der Vorstand der Stuttgarter Hagos e.G, der Genossenschaft der deutschen Kachelofen- und Luftheizungsbauer, räumt zwar auch ein, dass Holzöfen ihren Abteil an Feinstaubemissionen haben, aber auch er wehrt sich gegen ein generelles Verbot. „Das bedroht wirtschaftlich die gesamte Branche“, sagt er. Die Ofenbauer sind sich aber weitgehend einig, dass man einem Betriebsverbot alter Holzfeuerstellen ohne jegliche Abgasreinigung in Alarmzeiten zustimmen könne. Moderne, emissionsarme Feuerstätten sollten aber nicht unter ein Verbot fallen. Noch ist offen, wann das Verbot greifen wird und ob dagegen geklagt wird. Dass das Verkehrsministerium aber noch einen kompletten Rückzieher macht, ist nicht zu erwarten. „Wenn durch zu viel Feinstaub die Gesundheit vieler Mensschen bedroht ist, ist der zeitweilige Verzicht auf die Nutzung von Komfortkaminen eine angemessene Antwort“, sagt dazu Verkehrsminister Winfried Hermann. Völlig offen ist dagegen die Antwort auf die Frage, wie ein Verbot angesichts von 20 000 Holzfeuerstellen in Stuttgart kontrolliert werden soll.

Neckartor bleibt ein Sorgenkind

Insgesamt geht die Belastung durch Feinstaub in Baden-Württemberg zurück. Das Neckartor in Stuttgart ragt aber immer noch mit Spitzenwerten heraus. Derweil sind im Südwesten generell zu viele andere gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft.

Wie das Land mitteilte, werden die EU-Grenzwerte zwar an fast allen Messstellen im Land eingehalten. „Eine Ausnahme beim Feinstaub bildet aber die Messstation am Neckartor, die für etwa fünf Kilometer Straßen in Stuttgart repräsentativ ist“, so Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Dort zählte man bis zum 6. Dezember 47 Grenzwertüberschreitungen.

Landesweit düster sieht es bei den Stickoxiden aus. Dabei werden die Grenzwerte noch an mehr als 20 Messstellen im Land überschritten. „Wir wollen erreichen, dass in Baden-Württemberg dauerhaft keine Grenzwerte mehr überschritten werden“, betont Minister Herrmann. Dazu gehöre auch die Einführung einer blauen Plakette. Das Land hat dazu bereits einen Vorstoß im Bundesrat unternommen.

Feinstaubalarm wird in Stuttgart ausgelöst, wenn die Wetterlage einen eingeschränkten Luftaustausch im Talkessel erwarten lässt. In den Weihnachtsferien wird die Stadt aber wegen des geringeren Verkehrsaufkommens das in Absprache mit dem Land und dem Regierungspräsidium nicht tun. Der erste mögliche Alarmtag ist demnach der 9. Januar 2017.