Ein Gerichtsurteil in Düsseldorf beeinflusst den Streit um mögliche Fahrverbote für Diesel – auch in Stuttgart. Die Richter mahnen zur Eile, doch Stuttgarts OB und der Verkehrsminister behalten ihren Kurs bei.

Stuttgart - Die Zahl der Richter steigt, die auf schnellere Maßnahmen zur Luftreinhaltung und notfalls auf partielle Fahrverbote pochen. Nicht nur in Stuttgart. Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die dortige Bezirksregierung verpflichtet, binnen eines Jahres den ungenügenden Luftreinhalteplan zu verbessern.

 

Dabei müssten insbesondere auch Fahrverbote für Diesel „ernstlich geprüft und abgewogen werden“. Die staatliche Pflicht zum Gesundheitsschutz erfordere eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts, der seit 2010 überschritten sei, so die Richter. Die Einführung der blauen Plakette – nur sehr schadstoffarme Fahrzeuge sollen diese erhalten– sei nicht zwingend nötig. Das Urteil befeuert die Diskussion in Stuttgart. Rechtskräftig ist es noch nicht. Die Bezirksregierung will die Begründung abwarten, eine Berufung ist möglich. Grundsätzlich sei man aber „nicht erstaunt“.

Die Reaktion der Stuttgarter Verwaltung ist lapidar

Die DUH hat auch gegen Stuttgart Klage eingereicht. Sie feiert das Urteil als „bahnbrechend“. Ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch findet mahnende Worte: „Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten, ähnlichen Urteilen zuvor zu kommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten.“ Der DUH-Anwalt Remo Klinger ergänzte, das Urteil sei das erste, das Fahrverboten für Dieselfahrzeuge den Weg ebne.

Die Reaktion der Stuttgarter Stadtverwaltung war dagegen lapidar: Das Urteil zeige, „dass wir alles daran setzen müssen, die Luftbelastung so schnell wie möglich zu verringern“, sagte ein Sprecher. Der Feinstaub-Messwert am Neckartor war erst am Dienstag wieder überschritten worden, auch die Stickoxidwerte sind weit überhöht.

Am Neckartor muss nach einem Gerichtsvergleich das Land 2018 die Zahl der Fahrzeuge um 20 Prozent verringern, falls die Grenzwerte nicht eingehalten sind. Im Grundsatz haben Landesverkehrsminister Winfried Hermann und OB Fritz Kuhn (beide Grüne) die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Stuttgart bis 2021 zum Programm erhoben. Dabei setzen sie auf die Einführung der blauen Umweltplakette im Jahr 2019, mit der umweltfreundlichere Kfz gekennzeichnet werden und Benutzer Vorteile bekommen sollen.

Rechtsanwalt Roland Kugler freut sich

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte dagegen, Dieselautos könnten schon mit den heutigen Rechtsgrundlagen aus Stuttgart verbannt werden: wenn man zum Beispiel das Schild „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzschild „Nur für Diesel“ anbringen würde. Die DUH beurteilte die Lage ähnlich, das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch: Die rechtlichen Instrumentarien seien vorhanden. „Es geht um den Schutz der Gesundheit, die EU-Vorgaben sind verbindlich“, sagte Gerichtssprecher Christoph Schulte-Bunert. Das Urteil sei wegweisend.

Der Stuttgarter Anwalt Roland Kugler, der mehrfach Feinstaubkläger mit Erfolg vertreten hat, freut sich grundsätzlich erst einmal über das Urteil. Er hat aber Zweifel, ob es auf dem Instanzenweg Bestand haben wird, wenn es denn auch die Euro-6-Diesel treffen sollte. Die Urteilsbegründung lag am Mittwoch aber noch nicht vor. Kugler sieht den OB jetzt „zwischen Hammer und Amboss“. Würde er das Urteil hier heranziehen und in der ganzen Tragweite auf Diesel anwenden, würde das gerichtlich angefochten werden, sagt Kugler voraus. Kuhn habe sich für die blaue Plakette entschieden. Die wolle der Bund nicht. Also müssten es „die Gerichte richten“.

Hermann ließ erklären, wer Diesel nicht pauschal aussperren wolle, solle die blaue Plakette unterstützen. 2019 könne dieses differenziertere Mittel angewandt werden, wenn 80 Prozent aller Pkw die Voraussetzungen dafür erfüllten. SÖS/Linke-plus im Gemeinderat finden es dagegen „beschämend, dass Gerichte das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit durchsetzen müssen“. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Grüne) kritisiert, die Untätigkeit von Dobrindt räche sich. Der Minister stehle sich mit seiner Absage an die blaue Plakette aus der Verantwortung. Nun drohe ein Flickenteppich an Regeln in den Städten und „Chaos im Lieferverkehr.“