Ein Fellbacher ist mit einem Pfefferspray in der Nähe einer Demonstration von der Polizei erwischt worden. Jetzt muss er eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Fellbach/Waiblingen - Die Richterin Bayer-Debak wollte das Verfahren gegen Sven Klein (alle Namen geändert) eigentlich längst einstellen. Weil der 20-jährige Angeklagte aber vehement seine Schuld bestritten hatte und deshalb extra zwei Polizeibeamte aus Frankfurt als Zeugen anreisen mussten, verurteilte sie ihn wegen Führung von Waffen zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.

 

Der Fall, der vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich am19. September des vergangenen Jahres zu. Der Fellbacher Sven Klein wurde in unmittelbarer Nähe einer Großdemonstration gegen TTIP in Frankfurt bei einer Personenkontrolle von der Polizei mit Pfefferspray erwischt. Eigentlich ist das Mitführen des Reizstoffsprühgerätes legal, aber als Teilnehmer einer Demonstration ist das ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und damit eine Straftat

Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab

„Ich wollte nur mit Freunden in Frankfurt einkaufen gehen“, sagte der Fellbacher. Auf die Frage, warum dann bei der Durchsuchung Pfefferspray, Kaltspray, Stöcke, Handschuhe und ein Schlauchschal bei ihm im Rucksack gefunden wurden, konnte er keine glaubwürdige Antwort geben. Sein Kumpel Adrian Lenz, mit dem er gemeinsam nach Frankfurt gefahren war, behauptete im Zeugenstand, dass man die Schlauchschals nur dabei hatte, weil das Wetter recht frisch gewesen wäre. Ein ganz anderes Bild zeichneten die beiden Polizeibeamten aus Frankfurt. Sie hätten eine Meldung bekommen, dass sich in einer Park

anlage unweit der TTIP- Demonstration eine schwarz gekleidete Personengruppe aufhält. „Die hat überhaupt nicht ins Stadtbild gepasst, deswegen haben wir sie kontrolliert“, sagte ein Polizist. Die Gruppe sei aufmüpfig gewesen und hätte sich über die Kontrolle empört.

Ebenso hätten die jungen Leute abgestritten, dass sie sich auf dem Weg zu einer Demonstration befinden, sagte der Polizist. „Aber ihre Laufrichtung, Bekleidung und ihr Bewegungsmuster deuteten eindeutig darauf hin.“ Es habe ihn zudem überrascht, dass die Gruppe genau wusste, dass es eine Straftat ist, wenn man ein Pfefferspray auf einer Versammlung dabei hat.

Der Fellbacher zeigt keinerlei Respekt vor Gericht

Sven Klein rückte bis zum Schluss keinen Millimeter von seiner Aussage ab: „Die Demonstration war mehrere Kilometer von uns entfernt, wir wollten nur mit Freunden in der Stadt etwas unternehmen.“ Überheblichkeit und Arroganz sprachen aus seinen Worten, der Angeklagte zeigte keinerlei Respekt.

Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin glaubten dem Angeklagten nicht. Die Vorsitzende des Gerichts verurteilte Sven Klein zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Sie sieht das Urteil auch als Denkzettel für den Fellbacher: „Wären Sie nicht so feindselig im Gerichtssaal gewesen, hätten wir das Verfahren einstellen können“, sagte die Richterin Bayer-Debak.