Verbraucherschützer begrüßen die höchstrichterlichen Auffassungen des BGH zu illegealer Diesel-Abgastechnik. Sie bereiteten den Weg für Schadensersatzforderungen vor.

Berlin - Die Verbraucherzentralen haben die Feststellungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu illegaler Diesel-Abgastechnik begrüßt. Nun sei klar, dass nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung einer Abschalteinrichtung der Abgasreinigung nicht hinzunehmen ist, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Freitag. Zwar sei der Beklagte in diesem Fall ein Händler und nicht der VW-Konzern. Die Äußerung des BGH habe dennoch auch eine Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage seines Verbands gegen VW und sei damit „eine wirklich gute Nachricht“ für Verbraucher.

 

Der Bundesgerichtshof stuft illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung laut einer Mitteilung vom Freitag als „Sachmangel“ ein. Unabhängig von dem konkreten Fall will der vzbv zusammen mit dem Autofahrerclub ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen VW führen - stellvertretend für betroffenen Kunden. Ziel ist, eine Grundlage für ein leichteres Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen zu schaffen. Inzwischen haben sich mehr als 400 000 Autobesitzer angeschlossen. Müller sagte, es sei VW nun nicht gelungen, eine inhaltliche Positionierung des BGH durch einen Vergleich zu verhindern.