Für die Beantragung des Heizkostenzuschusses benötigt man unter anderem einen Feuerstättenbescheid. Was das ist und wo Sie ihn erhalten, erfahren Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Den Feuerstättenbescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau oder nach einer Bauabnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. In dem Bescheid werden unter anderem die Anzahl der Feuerstätten in einem Gebäude und die dazugehörigen Abgasanlagen, der jeweilige Brennstoff sowie die Reinigungs- und Überprüfungsintervalle dokumentiert. Zudem kann der Bescheid auch Auflagen und Hinweise zur Bedienung und Wartung der Feuerungsanlagen enthalten. Der Feuerstättenbescheid ist wichtig, da er die Grundlage für die Kehr- und Überprüfungstätigkeiten des Schornsteinfegers bildet. Bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses gilt der Feuerstättenbescheid als Nachweis über die Art der genutzten Brennstoffe in einem Gebäude.

 

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Wo erhalte ich den Feuerstättenbescheid?

Im Normalfall sollten Sie den Feuerstättenbescheid in Ihren Unterlagen gut aufbewahren. Schauen Sie also zunächst in Ihren Ordnern nach. Falls Sie ihn nicht mehr haben, müssen Sie ihn erneut durch den zuständigen Schornsteinfeger ausstellen lassen. Die Neuaustellung ist mit Kosten im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich verbunden.