Für viele Eigentümer ist der Transport von Mähern und Leitern umständlich. Die Hürden für einen Geräteschuppen sind jedoch hoch. Andere haben gar keine Maschinen. Ihnen würde ein Ausleihservice helfen.

Filderstadt - Das Ziel ist klar: Die Streuobstwiesen sollen geschützt werden. Doch dafür braucht es nicht nur engagierte Naturliebhaber. Denn ohne Hilfsmittel wie Mäher, Säge oder Leiter kommen sie nicht weit.

 

Wer also Obstbäume pflegen und dann auch ernten will, muss sich die Hilfsmittel kaufen oder notfalls ausleihen. „Den Leuten sollte ihr Einsatz für den Naturschutz erleichtert werden“, sagt FW-Stadtrat Richard Briem. Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats hat er einen erneuten Vorstoß gemacht und einen Ausleihservice gefordert. Der könnte beispielsweise beim Bauhof angesiedelt sein, sagte er. Die Interessenten hätten dann die Möglichkeit, dort die Maschinen, die sie brauchen, gegen eine Gebühr zu mieten. Briem stellt sich vor, dass in den Service die Obst- und Gartenbauvereine sowie der Naturschutzbund (Nabu) eingebunden werden. Ihm sei es wichtig, dass jeder, der Interesse an Streuobstwiesen hat, auch in die Lage versetzt wird, diese zu pflegen, sagt Briem. Er hält seinen Vorschlag für eine Alternative oder Ergänzung zum Bau von Geräteschuppen im Außenbereich.

Deren Notwendigkeit hatte im Gemeinderat Stadtrat Dieter Weinmann (CDU) betont. Es gebe mehr als zehn Eigentümer von Streuobstwiesen, die eine Unterstellmöglichkeit für ihre Maschinen bräuchten, sagte er.

Einer dieser Interessenten ist Markus Steck. Er pflege zwei Streuobstwiesen, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins Bernhausen. Für die Maschinen, die er schon habe, suche er eine Unterstellmöglichkeit. Seiner Meinung nach könnte man einige alte Hofstellen in den Ortskernen auflösen, wenn man den Eigentümern Geräteschuppen für ihre Maschinen im Außenbereich zur Verfügung stellen würde. Natürlich müssten sich die Leute dann an den Kosten für den Schuppen beteiligen. „Anstelle der ehemaligen Höfe könnten Wohnhäuser im Ortskern entstehen“, sagt er. Für eine derartige Transformation der früheren Bauernhöfe hatte sich der Gemeinderat erst kürzlich ausgesprochen.

Statt alter Hofstellen Wohnungsbau

Das entsprechende Projekt könnte jedoch an rechtlichen Hürden scheitern. Geräteschuppen dürfen im Außenbereich nur dann erstellt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Es müssen mindestens 1,5 Hektar Land bewirtschaftet werden“, sagt die stätische Umweltreferentin Claudia Arold. Eine Alternative wäre, dort Baurecht für Nicht-Landwirte zu schaffen. Dazu müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für den Schuppen aufgestellt werden. Dieses relativ komplizierte Verfahren sei jedoch vom Technischen Ausschuss vor drei Jahren verworfen worden, sagt Arold.

„Wichtiger Beitrag für Erhalt der Wiesen“

Hans-Martin Steck, der wie sein Namensvetter in der Freizeit eine Streuobstwiese pflegt, würde sich mehr Engagement der Stadträte in dieser Sache wünschen. „Schließlich leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Streuobstwiesen ohne dass dabei viel verdient würde.“ Dann wünsche man sich schon eine Unterstützung der Stadt.

Einen völlig anderen Ansatzpunkt bei der Pflege der Streuobstwiesen bringt Wilfried Weinmann aus Sielmingen ins Spiel. Er könnte sich vorstellen, dass seine Jungs mehr Gefallen an seiner Wiese finden würden, wenn man dort auch mal feiern könnte, sagt er. Weinmann fände es deshalb gut, wenn jeder Eigentümer in einer kleinen Hütte auf seiner Wiese neben den erforderliche Geräten auch ein paar Biergarnituren lagern dürfte. „Man muss der Jugend die Streuobstwiesen schmackhaft machen“, sagt Wilfried Weinmann. Dazu sei es aber erforderlich, dass ab und zu auch mal ein Fete erlaubt sei. „Natürlich darf da keine Partymeile draus werden“, sagt er.