Grüne und SPD wollen Ersatz für ein Förderprogramm des Bundes für Maßnahmen im Nahverkehr. Es soll 2019 auslaufen. Es gebe aber noch viele Projekte.

Stuttgart - Der Titel ist sperrig. Doch viele örtliche Straßen oder regionale Schienenprojekte hat das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erst möglich gemacht. Die Straßen sind den Landtagsabgeordneten Andreas Schwarz (Grüne) und Hans-Martin Haller (SPD) in dem Zusammenhang nicht so wichtig, der öffentliche Schienenpersonennahverkehr schon. 60 Prozent zahlt der Bund für ein Projekt, wenn es erst mal eine GVFG-Maßnahme geworden ist. 20 Prozent schießt das Land zu, 20 Prozent zahlt der Verkehrsträger selbst. Der Hauptteil einer solchen Investition kommt also vom Bund. Das gilt aber nur noch bis 2019.

 

Denn bei den Verhandlungen der Föderalismuskommission I wurde vereinbart, das GVFG dann auslaufen zu lassen. Als Ausgleich sollen die Länder aus der Mehrwertsteuer etwas mehr bekommen. Hintergrund dieser Entscheidung war die Annahme, dass die Infrastruktur in Deutschland weit genug ausgebaut sei, so dass sich der Bund aus dieser Aufgabe zurückziehen kann.

Infrastruktur noch nicht fertig

Dem widersprechen nun Andreas Schwarz und Hans-Martin Haller. Die verkehrspolitischen Sprecher ihrer Fraktionen halten das Szenario für überholt. „Die Situation von 2012 ist eine andere als zu Zeiten der Föderalismuskommission“, sagt Schwarz. Es gebe durchaus noch notwendige Projekte. Zudem hätten sich die Anforderungen an die öffentliche Mobilität aus umweltpolitischen Gründen erheblich gesteigert. Auch Sanierungen und Instandhaltungen spielten eine größer werdende Rolle. Wenn die Bundesmittel wegfielen, könnten zahlreiche Vorhaben aber nicht mehr angepackt werden. Auch was bis dahin nicht fertig ist, würde leiden.

Schwarz nennt als Beispiele, wo es nicht oder nicht mehr weitergehen könnte, die Stadtbahn Mannheim-Nord, die Stadtbahn Ulm, die Rhein-Neckar-S-Bahn und die S-Bahn von Filderstadt nach Neuhausen und ins Neckartal. Zum einen sei wichtig, möglichst viele der Bundesmittel noch abzugreifen. Der Haken dabei: parallel müssten auch die Finanzierungsanteile des Landes und der jeweiligen Verkehrsbetreiber bereitgestellt werden. Denn die GVFG-Projekte müssen bis 2019 abgerechnet sein.

Wichtiger, so die grün-roten Verkehrspolitiker, sei, dass sich das Land beim Bund dafür starkmache. Er müsse das Programm fortführten oder ein Nachfolgemodell auflegen. Der Bund dürfe die Länder und deren Kommunen nach 2019 „nicht im Stich lassen“. Die GVFG-Problematik dürfe auch nicht in einen Topf mit anderen Themen gebracht werden, „sonst versandet das“.

Eine andere Baustelle sind die Regionalisierungsmittel. Die Länder bekommen vom Bund Geld, um den öffentlichen Nahverkehr bezahlen zu können. Dies ist seit der Bahnreform 1996 so. 2006 wurde der Verteilungsschlüssel überprüft und verändert. Zum Nachteil Baden-Württembergs, wie Hans-Martin Haller empfindet.

Bahn soll ihr Preissystem überdenken

Zunächst habe das Land 11,59 Prozent der vom Bund bereitgestellten Gelder bekommen. Im laufenden Jahr sind es nur 10,44 Prozent. Dabei habe es im Südwesten ein beträchtliches Bevölkerungswachstum und damit eine Zunahme potenzieller Nahverkehrsteilnehmer gegeben. Sachsen-Anhalt oder Thüringen bekämen einen höheren Anteil aus den Regionalisierungsmitteln, obwohl es dort seither viel weniger Einwohner gebe. Hätte das Land 2012 auch nur den Anteil erhalten wie zu Beginn, hätte man im Südwesten gut 80 Millionen Euro mehr ausgeben können.

Stattdessen fehlen Baden-Württemberg in diesem Jahr 18,5 Millionen und 2013 etwa 60 Millionen Euro. Ziel müsse deshalb sein, bei der nächsten Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 „eine bedarfsgerechte Quote für Baden-Württemberg“ zu erreichen. Zudem müsse die Bahn mit Preisanpassungen reagieren, insbesondere ihr Stations- und Trassenpreissystem überdenken.