Bayern und Niedersachsen hatten sich am Wochenende für einen Neustart der Verhandlungen zur Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann kann das nicht nachvollziehen.

Stuttgart - Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat sich gegen einen Neustart bei den Verhandlungen zur Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Bund und Länder hätten in den vergangenen Monaten intensiv an der Reform gearbeitet. „Von sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen haben wir uns Stück für Stück aufeinander zu bewegt. Das dürfen wir nun nicht leichtfertig und kurzerhand über Bord werfen“, sagte Sitzmann am Donnerstag in Stuttgart. Bei den nächsten Beratungen in Berlin müsse man sich auf ein Reformmodell einigen. „Das sollte möglichst einfach, nachvollziehbar und insgesamt aufkommensneutral sein.“

 

Bayern und Niedersachsen hatten sich am Wochenende für einen Neustart der Verhandlungen ausgesprochen. So kritisierte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU), der bisherige Entwurf sei trotz diverser Vereinfachungen zu komplex. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plädierte dafür, einen großen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer reformiert werden. Anfang Februar hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte geeinigt. Demnach sollte ein Modell angestrebt werden, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden.

Mammutaufgabe steht bevor

Finanzministerin Sitzmann sagte: „Für Baden-Württemberg werde ich mich konstruktiv einbringen, so dass wir die Gesetze für eine bundeseinheitliche Regelung fristgerecht noch in diesem Jahr beschließen können.“ Denn die eigentliche Mammutaufgabe komme erst noch: die neue Bewertung von bundesweit 35 Millionen Grundstücken. „Die hat uns das Bundesverfassungsgericht zur Aufgabe gemacht - ganz egal, wie die neue Grundsteuer ausgestaltet ist“, sagte Sitzmann.

Die Grundsteuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben. Sie wird aber auch an die Mieter weitergegeben, die sie als Teil der Nebenkosten zahlen. Die Steuer fließt den Kommunen zu.