Der Finanzskandal, in den die Stadt Pforzheim verstrickt war, wird jetzt vor dem Landgericht Mannheim juristisch aufgearbeitet. Angeklagt unter anderem: die ehemalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP).

Regio Desk: Achim Wörner (wö)

Mannheim/Pforzheim - Der Fall liegt Jahre zurück, war aber ein beispielloser Skandal – und wird deshalb vor der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheim verhandelt. Am Dienstag hat der Prozess um Millionenverluste durch hochspekulative Zinswetten der Stadt Pforzheim mit der Verlesung der Anklage begonnen. Der Vorsitzende Richter Andreas Lindenthal teilte zu Beginn mit, dass sich die Angeklagten im Verfahren äußern wollen. „Mit ganz besonderem Gewicht werden wir objektive Erklärungen bewerten, die das Verfahren verkürzen“, sagte er. Lindenthal kündigte eine „seriöse, konzentrierte Hauptverhandlung“ an. Es werde keine Absprachen geben. „Wir bemühen uns um Aufklärung ohne Verfahrenstaktik“, betonte er.

 

Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess.

Wer steht vor Gericht?

Vor dem Landgericht müssen sich die frühere, 2009 nicht wiedergewählte FDP-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) sowie die damalige Stadtkämmerin, ihr Stellvertreter und zwei Bankmitarbeiter verantworten. Als Verteidiger war auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki nach Mannheim gereist. Der Vorwurf lautet auf Untreue sowie Beihilfe zur Untreue. Der Anklage liegen Finanzgeschäfte von März 2004 bis Februar 2008 zugrunde. Bei der Verlesung der Anklage warf die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen unbefugtes Verhalten vor. So sei unter anderem beim Abschluss von Verträgen der Gemeinderat von Pforzheim nicht einbezogen werden. Anfragen seien abgewiegelt worden. Es handele sich um bewusstes Verhalten, durch das aus modernem Schuldenmanagement schließlich eine „Schadensvertiefung“ entstanden sei.

Welcher Schaden ist entstanden?

Die Anschuldigungen beziehen sich auf Kosten, die durch riskante Finanzgeschäfte zu Lasten der Stadtkasse entstanden waren. 2010 zog der Gemeinderat die Notbremse – am Ende stand ein Verlust von rund 58 Millionen Euro. Inzwischen ist ein Großteil des Geldes nach Vergleichen mit beteiligten Banken wieder in der Kasse. Die Zinswetten sollten die Finanzlage von Pforzheim verbessern. Dazu wurde nach Gerichtsangaben zunächst eine zulässige Tauschvereinbarung (Swap) zur Zinssicherung abgeschlossen und dem Gemeinderat angezeigt. Später sollen dann unzulässige Verträge geschlossen worden sein.

Wie gefährlich sind Swaps und Derivate?

Scheinbar günstige Kredite können zum Bumerang werden - zum Beispiel, wenn mit dem Kreditgeber ein variabler Zinssatz vereinbart wurde. Denn wenn nun die allgemeinen Zinsen kräftig steigen, wird auch der eigene Kredit teurer als anfangs gedacht. Finanzprofis sichern sich dagegen ab. Sie „tauschen“ ihren variablen Zinssatz etwa bei einer Bank gegen einen festen Zinssatz, mit dem sie risikofrei kalkulieren können. So ein Geschäft heißt Swap, in diesem Fall ein Zinsswap. Getauscht werden kann, je nach Geschäft, alles: zum Beispiel Wechselkurse oder hohe langfristige gegen niedrige kurzfristige Zinsen. Von der Idee her ist das eine Absicherung, die von einigen auch zum Spekulieren eingesetzt wird. Wenn sich die Lage an den Finanzmärkten in eine unerwartete Richtung dreht, kann das aber nach hinten losgehen - zum Beispiel, wenn kurzfristige Zinsen unerwartet nach oben schießen. Swaps zählen zu den Finanzderivaten. Das sind Geschäfte, die sich auf einen „Basiswert“ beziehen. Das kann ein Zins sein, eine Währung - oder auch eine Aktie oder Schweinehälften. Die Grundidee ist gleich: Unerwünschte Entwicklungen mit einer Art Gegengeschäft abzufedern. Ein Landwirt kann zum Beispiel auf diese Weise für den Fall künftiger Preisschwankungen bei Getreide seinen eigenen Verlust begrenzen, indem er schon jetzt seine Ernte zu einem festen Preis verkauft. Klassische Derivate haben eine begrenzte Laufzeit und heißen auch Termingeschäfte. Am bekanntesten sind Futures und Optionen. Umstritten sind die Geschäfte unter anderem, weil schon mit sehr geringen Geldeinsätzen große Geschäfte getätigt werden können.

Wie lange dauert das Gerichtsverfahren?

Das Landgericht Mannheim stellt sich auf ein längeres Verfahren ein. Dem Auftakt folgen der Planung nach mindestens 26 weitere Termine bis zum 18. Januar 2018. Dies hängt auch mit der komplexen Materie zusammen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist es das erste Verfahren in Zusammenhang mit den sogenannten Swap-Geschäften einer Kommune am Landgericht Mannheim. Den Angeklagten drohen mehrjährige Haftstrafen, wobei mittlerweile gängige Rechtsmeinung ist, dass die Banken in diesen Zusammenhängen auch „Beratungsfehler“ begangen haben. Für Pforzheim war die Angelegenheit erst 2016 nach einem Vergleich mit der Deutschen Bank über 7,7 Millionen Euro endgültig abgeschlossen.