Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Laut dem Anwendungserlass dazu sollten verbindliche Auskünfte nicht erteilt werden „in Angelegenheiten, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht“, etwa zur „Prüfung von Steuersparmodellen“. Ob ein solcher Fall vorliege, könne nur anhand der konkreten Gesamtumstände entschieden werden. Genau darum geht es wohl in der Steuersache Wolfgang Porsche, wie die von der „FAZ“ veröffentlichten Schriftstücke nahelegen. „Trotz der rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Umstrukturierungsschritte spricht einiges dafür, dass ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Abgabenordnung vorliegt“, wird ein Vermerk des Bundesfinanzministeriums zitiert; man befürchtet sogar eine „Initialzündung für vergleichbare Gestaltungen“.

 

Die Stuttgarter Beamten haben offenbar ähnliche Bedenken: Es könnte „der Vorwurf erhoben werden, dass die baden-württembergische Finanzverwaltung die Steueroptimierung des Milliardärs WP aktiv unterstützt hätte“, notierten sie. Anstatt ein „Steuersparmodell“ zur Umgehung der Wegzugsbesteuerung amtlich abzusegnen, solle man derlei Kniffe lieber in der „Risikosphäre der betroffenen Steuerpflichtigen“ belassen. Das liest sich wie eine Empfehlung, keine verbindliche Auskunft zu erteilen. Prinzipiell habe zwar jeder Bürger ein Anrecht darauf, sagte Finanzminister Schmid kürzlich allgemein vor Journalisten. Es gebe aber Konstellationen, wo man dies vermeide.

Bisher keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Noch ist offenbar keine Entscheidung gefallen, obwohl die Anfrage bereits von Ende 2012 stammen soll. „Dr. Porsche hat größtes Vertrauen in die objektive Beurteilung durch die Behörde und hofft auf eine zeitnahe Erledigung“, teilte der Unternehmenssprecher mit. Schließlich komme er „seinen Pflichten als Staatsbürger nach“ und habe „in voller Transparenz und unter Beachtung der Steuergesetzgebung“ eine sich ihm stellende Frage den Finanzbehörden vorgelegt. Zugleich wird in der Stellungnahme an die Pflichten des Staates erinnert: „Der Respekt vor seiner Privatsphäre und die Wahrung seines Steuergeheimnisses sollten im Übrigen, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch, selbstverständlich sein.“

Das war offenkundig nicht der Fall. Anders als Ulrich Hoeneß hat Wolfgang Porsche bis jetzt allerdings keine Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gestellt; bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart liegt laut der Sprecherin jedenfalls keine vor. Der jüngst wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Fußballfunktionär hatte zu diesem Mittel gegriffen, nachdem er von einer Zeitschrift mit Teilen seiner Steuerakte konfrontiert worden war. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft München zu Jahresbeginn mehrere Dienststellen des Fiskus durchsuchen. Begründung: man wolle herausfinden, wer Zugriff auf die Akte hatte und wie diese an die Redaktion gelangen konnte. Aus Nils Schmids Finanzministerium gibt es auch zu diesem Aspekt nur eine allgemeine Auskunft: „Sollte es in einem seltenen Ausnahmefall Anhaltspunkte für eine Verletzung des Steuergeheimnisses geben, werden dienstrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen geprüft.“

Steuerneutraler Umzug nach Österreich

Nun soll ihm sein Vermögen in das Nachbarland folgen, in dem es keine Erbschaftsteuer gibt, und das möglichst steuerneutral. Dazu wurde offenbar ein kompliziertes Konstrukt aus Umstrukturierungen und Rechtsform-Änderungen ersonnen. „Herr Dr. Porsche . . . ordnet in Verantwortung für seine Familie und die Unternehmen das Erbe zwischen seinen vier Kindern“, erläutert ein Porsche-Sprecher die „private Steuersache“ des Chefaufsehers von Porsche AG und Porsche Automobil Holding SE. Da er mit seinen Anteilen an der Porsche SE auch deutsches Vermögen besitze, kläre er mit den Finanzbehörden vorab die steuerlichen Folgen – eben im Wege der verbindlichen Auskunft.

Dabei handelt es sich nach allgemeinen Angaben des Stuttgarter Finanzministeriums um ein Instrument, das für den Steuerbürger angesichts des komplexen Steuerrechts „Planungs- und Entscheidungssicherheit gewährleistet, bevor er entsprechende Dispositionen trifft“. Gegen eine nach dem Gegenstandswert gestaffelte Gebühr verrät der Fiskus vorab, wie er bestimmte Sachverhalte steuerlich würdigen wird – und ist später daran auch gebunden. „Eine Beratung des Steuerbürgers, wie er das geltende Recht legal umgehen kann“, sei von dem zugrunde liegenden Paragrafen 89 der Abgabenordnung „nicht umfasst“, stellt das Ministerium klar.

Die Finanzministerien tun sich schwer

Laut dem Anwendungserlass dazu sollten verbindliche Auskünfte nicht erteilt werden „in Angelegenheiten, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht“, etwa zur „Prüfung von Steuersparmodellen“. Ob ein solcher Fall vorliege, könne nur anhand der konkreten Gesamtumstände entschieden werden. Genau darum geht es wohl in der Steuersache Wolfgang Porsche, wie die von der „FAZ“ veröffentlichten Schriftstücke nahelegen. „Trotz der rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Umstrukturierungsschritte spricht einiges dafür, dass ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Abgabenordnung vorliegt“, wird ein Vermerk des Bundesfinanzministeriums zitiert; man befürchtet sogar eine „Initialzündung für vergleichbare Gestaltungen“.

Die Stuttgarter Beamten haben offenbar ähnliche Bedenken: Es könnte „der Vorwurf erhoben werden, dass die baden-württembergische Finanzverwaltung die Steueroptimierung des Milliardärs WP aktiv unterstützt hätte“, notierten sie. Anstatt ein „Steuersparmodell“ zur Umgehung der Wegzugsbesteuerung amtlich abzusegnen, solle man derlei Kniffe lieber in der „Risikosphäre der betroffenen Steuerpflichtigen“ belassen. Das liest sich wie eine Empfehlung, keine verbindliche Auskunft zu erteilen. Prinzipiell habe zwar jeder Bürger ein Anrecht darauf, sagte Finanzminister Schmid kürzlich allgemein vor Journalisten. Es gebe aber Konstellationen, wo man dies vermeide.

Bisher keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Noch ist offenbar keine Entscheidung gefallen, obwohl die Anfrage bereits von Ende 2012 stammen soll. „Dr. Porsche hat größtes Vertrauen in die objektive Beurteilung durch die Behörde und hofft auf eine zeitnahe Erledigung“, teilte der Unternehmenssprecher mit. Schließlich komme er „seinen Pflichten als Staatsbürger nach“ und habe „in voller Transparenz und unter Beachtung der Steuergesetzgebung“ eine sich ihm stellende Frage den Finanzbehörden vorgelegt. Zugleich wird in der Stellungnahme an die Pflichten des Staates erinnert: „Der Respekt vor seiner Privatsphäre und die Wahrung seines Steuergeheimnisses sollten im Übrigen, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch, selbstverständlich sein.“

Das war offenkundig nicht der Fall. Anders als Ulrich Hoeneß hat Wolfgang Porsche bis jetzt allerdings keine Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gestellt; bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart liegt laut der Sprecherin jedenfalls keine vor. Der jüngst wegen Steuerhinterziehung verurteilte Ex-Fußballfunktionär hatte zu diesem Mittel gegriffen, nachdem er von einer Zeitschrift mit Teilen seiner Steuerakte konfrontiert worden war. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft München zu Jahresbeginn mehrere Dienststellen des Fiskus durchsuchen. Begründung: man wolle herausfinden, wer Zugriff auf die Akte hatte und wie diese an die Redaktion gelangen konnte. Aus Nils Schmids Finanzministerium gibt es auch zu diesem Aspekt nur eine allgemeine Auskunft: „Sollte es in einem seltenen Ausnahmefall Anhaltspunkte für eine Verletzung des Steuergeheimnisses geben, werden dienstrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen geprüft.“