Viele Menschen in Deutschland nehmen Personen, die vor Putins Krieg flüchten, privat auf. Was ist dabei zu beachten? Müssen Mieter ihren Hausbesitzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Flüchtlinge bei sich beherbergen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Viele der Menschen aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des russischen Angriffskriegs und der militärischen Gefahr überstürzt verlassen mussten, kommen in Deutschland privat unter. Einiges gilt es dabei aber zu beachten.

 

Dürfen auch Mieter Flüchtlinge aufnehmen?

Ja, ohne Weiteres, sagt der Deutsche Mieterbund. „Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen.“ Dazu bedürfe es auch keiner besonderen Erlaubnis des Vermieters. Der müsse noch nicht einmal darüber informiert werden. Voraussetzung sei aber, dass es sich nur um eine vorübergehende Beherbergung für eine Dauer von maximal sechs bis acht Wochen handle. In diesem Fall, so der Verband, „schadet auch eine kurzfristige Überbelegung der Wohnung nicht“. Ein Zeitraum von drei Monaten überschreite hingegen die „normale Besuchsdauer“. Grundsätzlich dürften Mieter Ehe- oder Lebenspartner sowie die eigenen Kinder oder Eltern in der Wohnung aufnehmen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten – Flüchtlinge zählen jedoch nicht zu diesem Besucherkreis. Wenn Mieter für eine längere Dauer Flüchtlinge bei sich aufnehmen wollen, dürfe der Vermieter dies nur mit triftigem Grund ablehnen, nicht aber allein wegen der Herkunft der Gäste. Ein triftiger Grund wäre zum Beispiel, wenn die Wohnung unter solchen Umständen tatsächlich überbelegt wäre. Wenn Mieter Flüchtlinge länger bei sich aufnehmen, obwohl sie keine Erlaubnis dafür eingeholt haben oder der Vermieter einer solchen ausdrücklich widersprochen hat, könnte dieser eine Abmahnung aussprechen, eventuell auch fristlos kündigen.

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Kann man an Flüchtlinge vermieten?

Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland einen Mietvertrag abschließen. Sie reisen formell ja wie Touristen ein – Touristen wiederum können in ihren Reiseländern auch Mietverträge jeder Art abschließen. Sofern die Ukraine-Flüchtlinge auf Hilfe vom Staat angewiesen sind, können sie sich registrieren lassen, wozu sie nicht grundsätzlich verpflichtet sind, hätten dann aber Anspruch auf Leistungen, wie sie auch Asylbewerbern zukommen. Sie entsprechen der Sozialhilfe. Die beinhaltet auch einen Zuschuss oder sogar die komplette Übernahme der Miete. Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte, der wendet sich in Stuttgart an das Sozialamt: Telefonnummer 07 11/21 65 90 00. Aktuell hat die Stadt Stuttgart 50 private Unterkünfte für Flüchtlinge angemietet.

Welche Risiken bestehen?

Wer als Mieter Flüchtlinge in seiner Mietwohnung aufnimmt, haftet nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds für sämtliche Schäden, welche diese unter Umständen verursachen. Zudem sollte bedacht werden, dass die Nebenkosten steigen werden, je mehr Menschen in der Wohnung leben.