Die Gemeinde Steinenbronn verordnet schärfere Regeln für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Damit werden Geldstrafen oder einfachere Verlegungen möglich. Warum ist dies notwendig?

Digital Desk: Sebastian Xanke (xan)

Steinenbronn - Der Gemeinderat von Steinenbronn hat die Regeln für Obdachlose und Flüchtlinge in den Unterkünften der Gemeinde verschärft. Die neu geschaffenen Paragrafen erlauben der Verwaltung unter anderem, „bei unerwünschtem Fehlverhalten“ finanzielle Sanktionen gegenüber den Betroffenen zu verhängen, heißt es in einer Erklärung. Außerdem soll es einfacher für die Gemeinde werden, Flüchtlinge und Obdachlose in andere Unterkünfte zu verlegen.

 

Auf Nachfrage unserer Zeitung, warum die Änderung der Regelungen nötig geworden seien, sagt der stellvertretende Hauptamtsleiter von Steinenbronn, Lukas Lang, die entsprechende Verordnung sei dieses Jahr 19 Jahre alt geworden – eine Erneuerung sei deshalb wichtig: „Dies ist eigentlich gang und gäbe.“

Sind Strafen wirklich wirksam?

Eines der Kernstücke der sogenannten Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften ist der Paragraf zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Demnach können nun Geldstrafen von fünf bis 500 Euro verhängt werden, wenn sich Betroffene zum Beispiel Haustiere in der Unterkunft halten oder sich der Unterrichtungspflicht widersetzen, diese legt fest, dass sich Bewohner sofort bei der Gemeinde melden müssen, wenn sie Schäden in oder an der Unterkunft bemerken.

Norbert Nikolai vom Arbeitskreis Flüchtlingshilfe in Steinenbronn begrüßt die Änderungen „im Großen und Ganzen“. Die Frage sei aber, ob die finanziellen Sanktionen in der Praxis überhaupt durchgesetzt werden können. „Wenn die Flüchtlinge arbeiten, können sie Bußgelder auch bezahlen“, sagt er, aber: „Wenn Flüchtlinge, genau wie viele Obdachlose, von Sozialhilfe leben, ist das schwierig.“ Viel wichtiger sei ohnehin eine andere Neuerung. Denn mit der neuen Verordnung soll ein Hausmeister für die Flüchtlingsunterkünfte eingestellt werden. Damit habe jemand vor Ort unmittelbar ein Auge darauf, wenn Geflüchtete etwa ihren Sperrmüll ordnungswidrig um die Unterkunft herum ablagern sollten, erklärt Nikolai. Bis jetzt sei es schwer gewesen, einen Verantwortlichen zu stellen. Für die aktualisierte Satzung habe man sich an anderen Gemeinden, wie zum Beispiel der Stadt Waldenbuch, orientiert, sagt Lukas Lang. Dort gibt es entsprechende Verordnungen bereits seit 2016.