Während politische Bemühungen um eine Lösung für die Flüchtlingsbürgen andauern und viele Betroffene vor Gericht ziehen, zeigen neue Zahlen der Bundesregierung: In dem Streit geht es um über 21 Millionen Euro - und die Summe dürfte noch wachsen.

Stuttgart - Jobcenter fordern bundesweit von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach haben Jobcenter rund 2.500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. In Baden-Württemberg werden rund 640.000 Euro gefordert, diese Summe verteilt sich auf 57 Kostenbescheide.

 

Die laut Bundesregierung größten Summen in Baden-Württemberg fordern die Jobcenter Göppingen (123.625 Euro), Rhein-Neckar-Kreis (121.595 Euro) und Stadt Heilbronn (117.239 Euro). Bundesweit werden in den niedersächsischen Industrieregionen Wolfsburg (2,34 Millionen Euro) und Salzgitter (1,15 Millionen Euro) die jeweils größten Summen eingefordert. Danach folgen gleichauf mit knapp über 900.000 Euro die Jobcenter in den Universitätsstädten Gießen und Bonn.

Niedersachsen ganz oben

Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der bundesweit geforderten Erstattungen, wie es weiter hieß. Mit einer geforderten Gesamtsumme von fast 5,7 Millionen Euro liegt Nordrhein-Westfalen knapp dahinter. Über eine Million Euro verlangen Jobcenter auch in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg zurück, während in Brandenburg gerade einmal 57.000 Euro von zehn Verpflichtungsgebern erstattet werden sollen. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben, bis zu einer Klärung des Streits gilt eine sogenannte „befristete Niederschlagung“.

Die von der Bundesregierung genannte Forderungssumme von 21 Millionen Euro bezieht sich den Angaben zufolge nur auf die 303 von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Trägern eingerichteten Jobcenter. Nicht enthalten sind die 104 von Kreisen und kreisfreien Städten allein betriebenen Jobcenter, so dass sich das Volumen noch deutlich erhöhen dürfte. Hinzu kommen auch noch kommunale Sozialämter, die an Syrer gewährte Leistungen für Grundsicherung im Alter geltend machen.

Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Denn die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert wurde.