Wegen des Ukraine-Krieges und der Störung der Lieferketten wird der erleichterte Bezug des Kurzarbeitergeldes noch einmal um drei Monate bis Ende September verlängert.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Der erleichterte Bezug des Kurzarbeitergeldes wurde zu Beginn der Pandemie eingeführt und hat viele Arbeitsplätze gerettet. Jetzt wird die Regelung wegen des Ukraine-Krieges und der Störung der Lieferketten noch einmal um drei Monate verlängert. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt weiterhin Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sind.

 

Bis zum Beginn der Pandemie hatte die Schwelle für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bei einem Drittel der Belegschaft gelegen. Weiterhin gilt zudem bis Ende September: Die Beschäftigten, für die der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen will, müssen nicht vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes Minusstunden aufbauen.

Pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus

Die pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld laufen Ende dieses Monats planmäßig aus. Die Sonderregelungen bestanden in höheren Leistungssätzen, einer längeren Bezugszeit sowie in der Einbeziehung von Leiharbeit.

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Kurzarbeit am 22. Juni beschlossen. Die Höhe des Kurzarbeiterentgeltes richtet sich nach dem Nettolohnausfall. Betroffene bekommen grundsätzlich 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt steigt der Wert auf 67 Prozent.