Der Bund will Unternehmen bei der Forschung steuerlich entlasten. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sieht kleine Unternehmen nicht weit genug berücksichtigt.

Stuttgart - In der Debatte um die steuerliche Entlastung von Unternehmen bei der Forschung will die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) mit einem Bundesratsantrag Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen. Das kündigte sie unserer Zeitung an: „Die Förderung muss sich auch auf externe Forschungsaufträge erstrecken, sodass auch kleinere und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung von einer Zulage profitieren können. Das ist beim jetzt vorliegenden Referentenentwurf nicht der Fall“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Die Förderung müsste auch die Kosten der Auftragsforschung umfassen, wie das in anderen Länder wie beispielsweise in Österreich der Fall ist.“

 

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Demnach sollen für forschende Unternehmen pro Jahr rund 1,25 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Anspruchsberechtigt sein sollen generell alle Unternehmen, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und nach vier Jahren ausgewertet werden. Mit dem Gesetz soll der Standort Deutschland gestärkt werden.

Hoffmeister-Kraut kritisierte auch die angedachte Prüfstelle im Gesetzesentwurf: „Das wird nicht nur viel Zeit und Aufwand für die Unternehmen bei der Beantragung beanspruchen, sondern das ganze Gesetzesvorhaben verzögern.“ Es sei schwer vorstellbar, dass unter diesen Voraussetzungen das Gesetz im kommenden Jahr bereits erfolgreich umgesetzt würde. „Der Bund muss hier eine einfachere und vor allem unbürokratischere Lösung vorlegen“, so die Wirtschaftsministerin.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte, ein Fördervolumen von rund 1,25 Milliarden Euro im Jahr sei zu niedrig. Außerdem sei die vorgesehene Begrenzung von jährlich 500 000 Euro je Unternehmen zu gering, „um effiziente Fördereffekte“ zu erzielen.