Mehr als ein halbes Jahr mussten sich die Wirte gedulden, jetzt dürfen einige wieder Gäste bedienen. Das Land schreitet bei der Lockerung schneller voran als noch vor wenigen Tagen geplant - zumindest dort, wo die Inzidenz länger unter der 100er Marke liegt.

Freiburg - Endlich ein Glas in der Kneipe um die Ecke trinken, Kaffee- und Kuchen vor dem Café genießen oder auch mal ein Theaterstück unter freiem Himmel anschauen? Nach monatelanger Corona-Zwangspause empfangen Gastwirte und Kulturschaffende in mehreren baden-württembergischen Regionen von Samstag (15. Mai) an ihre ersten Gäste. Voraussetzung: In ihrer Stadt oder ihrem Landkreis müssen die Corona-Zahlen an fünf Tagen nacheinander unter einer Inzidenz von 100 liegen. In diesen weniger vom Virus belasteten Kreisen hatte das Land am Freitag die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit erheblich gelockert.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Wo treten die Regeln in Kraft?

Zunächst gilt die gute Nachricht nur für eine Handvoll Städte und Kreise wie Freiburg und Heidelberg, den Main-Tauber-Kreis und den Kreis Emmendingen, aber auch für die Landkreise Konstanz und Breisgau-Hochschwarzwald sowie zunächst auch im Landkreis Lörrach (Stand Donnerstag, 16 Uhr). Weitere dürften aber in der kommenden Woche folgen, darunter der Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Böblingen und Baden-Baden.

Lesen Sie hier: „Jugendliche möglichst großzügig impfen“

In der Kurstadt an der Oos könnten die neuen Regeln von Dienstag an umgesetzt werden, wenn die Zahlen sich weiterhin so gut entwickeln, sagte ein Sprecher. Insgesamt lagen am Donnerstag elf Städte und Kreise unter der entscheidenden Marke von 100, nicht alle von ihnen aber bereits seit fünf Tagen.

Und wo dürfte es noch lange dauern bis zu einer Öffnung?

Landesweit am höchsten liegt die Inzidenz weiterhin im Zollernalbkreis, wo sie zuletzt am Donnerstag bei 247 lag - Tendenz steigend. Auch Pforzheim, Ulm und Heilbronn sowie die Kreise Tuttlingen und Rottweil sind noch weit von einer Öffnung entfernt. Landesweit lag der Wert am Donnerstag laut Landesgesundheitsamt bei 119 Ansteckungen, 33 der insgesamt 44 Regionen im Südwesten (Stand Donnerstag, 16.00 Uhr) haben den Inzidenz-Wert von 100 noch nicht überschritten.

Also darf geöffnet werden, sobald die Marke unter 100 liegt?

Theoretisch. Aber so einfach ist es nicht. Denn auf dem Weg zu möglichen Lockerungen werden nach der sogenannten Bundesnotbremse Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt. „Sie unterbrechen die Zählung aber auch nicht“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Außerdem müssen die Werte erst offiziell festgestellt und bestätigt werden, sie gelten dann erst ab dem übernächsten Tag. Überschreitet ein Kreis die Marke von 100 an drei Tagen hintereinander, müssen die Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden.

Lesen Sie hier aus unserem Plus-Angebot: Corona-Lockerungen Region Stuttgart

Auf der Kippe stehen zum Beispiel die Lockerungen im Kreis Lörrach, wenngleich die Gastronomen dort zunächst am Samstag öffnen dürfen. Relevant für Öffnungen sind laut Ministerium „einzig die Zahlen des RKI“.

Sind alle Gastwirte in den entsprechenden Regionen mit dabei?

Am Samstag werden sicher einige an den Start gehen, andere dürften etwas länger brauchen. „Die Stimmung ist gut und viele probieren es aus, andere kommen später dazu“, sagt Melanie von Görtz, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in Heidelberg. Zunächst müssten Gäste mit kleineren Speisekarten und Bereichen sowie mit weniger Mitarbeitern rechnen.

Was genau darf denn die Gastronomie öffnen ab Samstag?

Laut Verordnung können Gastronomen in den entsprechenden Regionen nun drinnen und draußen sowie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr bewirten - natürlich mit Hygieneauflagen und Testkonzepten.

Gilt das für alle Betriebe in einer Region?

Grundsätzlich ja, aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt bereits vor: Die Vorbereitungen seien nach Betrieb unterschiedlich umfangreich, es müssten zum Beispiel Waren bestellt und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden. „Deshalb werden nicht alle Betriebe zum selben Zeitpunkt öffnen“, sagte der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Er rät Gästen, sich zu vorab erkundigen und nach Möglichkeit zu reservieren.

Für wen gelten die neuen Regelungen noch?

Auch Hotels und Pensionen dürfen in diesen Regionen wieder Gäste empfangen, Ferienwohnungen dürfen vermietet und Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino im Freien organisiert werden. Galerien, Museen und Gedenkstätten können öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive sowie eingeschränkt auch Freibäder, Minigolfplätze, Hochseilgärten und Bootsverleihen, Zoos und botanische Gärten. Kleine Gruppen sind auch in Musik- und Kunstschulen willkommen.

Welche Hygieneregeln müssen eingehalten werden?

Gäste müssen entweder „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ sein. Ein entsprechender Nachweis ist wichtig, einige Betriebe werden sicher auch Tests zur Verfügung stellen. Grundsätzlich muss eine Maske getragen werden, außerdem müssen Kontaktdaten hinterlegt und Abstände eingehalten werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Es gibt zudem Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl.