Wenn es draußen mal wieder so richtig frostig ist, ist es verlockend, auf den Stuttgarter Seen Eis zu laufen. Aber darf man das überhaupt? Was kann passieren, und wer trägt im Schadensfall die Kosten?

Stuttgart - Draußen ist es kalt, die Sonne scheint und der ein oder andere See in und um Stuttgart ist zugefroren. Klar, dass da der eine oder andere schon mal auf die Idee kommt, die Schlittschuhe aus dem Schrank zu holen und ein paar Runden auf dem Eis zu drehen. Aber darf man das überhaupt? Eine Pressesprecherin der Stadt Stuttgart beantwortet die wichtigsten Fragen.

 

Wann ist Eislaufen auf Stuttgarts Seen erlaubt, wann verboten?

Die Antwort ist einfach: Auf allen Seen in Stuttgart ist Eislaufen grundsätzlich verboten. Das heißt, egal wie kalt es ist, und egal, wie dick die Eisschicht zu sein scheint, wer sich aufs Eis begibt, verstößt gegen geltende Regeln. Wer trotzdem Schlittschuh läuft und erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. In der Regel erfolgt erst eine mündliche Verwarnung, dann ein Verwarngeld in Höhe von circa 50 Euro, anschließend ein Bußgeld.

Warum gibt es ein generelles Verbot?

Ganz einfach: Wer Eisflächen betritt, begibt sich in Lebensgefahr. Denn wegen diverser Zuflüsse in die Stuttgarter Seen und Ablagerungen von Ästen und Baustümpfen kann nicht garantiert werden, dass die Eisfläche durchgehend tragfähig ist. Würde die Dicke der Eisdecke gemessen, könnte die bestehende Gefahr trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Hierfür wäre es erforderlich, die Eisflächen über mehrere Tage hinweg zu beobachten und ständig mögliche Warmluftfronten einzubeziehen. Wären Eisflächen zum Eislaufen freigegeben, müssten die Seen zudem ständig überwacht und rettungsdienstlich abgesichert werden.

Gilt das auch für andere Aktivitäten?

Wichtig ist: Die Regelungen gelten nicht nur für ambitionierte Eisläufer. Auch auf jegliche andere Aktivitäten, wie ein Spaziergang oder Hockey, muss auf dem Eis verzichtet werden. Die Gefahren sind dieselben.

Wer trägt die Kosten im Schadensfall?

Wer sich trotz Verbot aufs Eis begibt, kann im schlimmsten Fall einbrechen. Unterkühlung oder Ertrinken können die Folge sein. Kommt es zu einem Rettungseinsatz, muss der Betroffene die Kosten hierfür selbst tragen.