Am 1. April 2019 tritt die VVS-Tarifzonenreform in Kraft, die das System einfacher und die Fahrten für viele Nutzer preiswerter machen soll. Aber was ändert sich, und was ändert sich nicht? Hier gibt es erste Antworten.

Stuttgart - Die Tarifzonenreform im VVS, die der Aufsichtsrat Ende Juli beschlossen hat, macht aus 52 Zonen vom 1. April 2019 an fünf Ringe. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass es in Stuttgart künftig nur noch eine Zone gibt, bislang sind es zwei. Auch in den Kreisen werden der äußere Ring und die Segmente gestrichen, es gibt in den einzelnen Landkreisen maximal noch vier Ringe. Außerdem werden das Tagesticket und das Gruppentagesticket verbilligt, und es wird auf eine Fahrpreiserhöhung in 2019 verzichtet.

 

Der Grundsatz der Reform ist einfach: Die Preise und Ticketangebote bleiben (Ausnahme: Tagesticket), die Zonen werden verändert – nur dadurch wird der Spareffekt erzielt. Deshalb profitieren nicht alle VVS-Kunden: etwa Netzkarteninhaber oder Fahrgäste, die innerhalb der Kreise auf Strecken unterwegs sind, bei denen sich nichts ändert. „Der neue VVS-Tarif ist für die meisten Fahrgäste ein großer Wurf“, sagt VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger. Die Prämisse bei den Neuerungen sei gewesen, dass „kein Fahrgast schlechtergestellt wird als vor der Reform. Das haben wir umgesetzt. Mehr noch – viele Fahrgäste können sich auf kräftige Preisnachlässe, vor allem auf der Fahrt ins Stuttgarter Zentrum, freuen.“

Dennoch gibt es für unsere Leser noch viele offen Fragen. Wir haben sie gesammelt – und beim VVS nachgefragt.

Gibt es weiter Kurzstreckentickets?

Ja, zu denselben Konditionen wie heute.

Wie werden Jahreskarten abgerechnet, wenn vom 1. 1. bis 31. 3. ja eine andere Zonenregelung gilt als vom 1. 4. 2019 an?

Es wird Erstattungsregelungen geben. Wie diese genau aussehen werden, wird gerade mit den Verkehrsunternehmen im Verbund abgestimmt. Spätestens Mitte September wird die Abstimmung beendet sein. Die Abonnenten werden informiert.

Wie ist es mit den 4er-Karten?

Auch dafür – und für das Tagesticket – wird es eine Erstattungsregelung geben, die noch ausgearbeitet wird und über die der VVS informieren wird.

Gibt es Neuerungen für Rahmenbedingungen und Zuschüsse der Jobtickets?

Nein, es bleibt alles beim Alten.

Gibt es Änderungen bei den Netzkarten für Studenten, Senioren und Auszubildende?

Nein.

Sind wegen der Tarifzonenreform weitere Neuerungen geplant außer den Verbilligungen bei den Einzel- und Gruppentagestickets?

Nein. Vom 1. August an wird als Pilotprojekt in Ludwigsburg aber ein vergünstigtes Stadtticket angeboten mit folgender Regelung: Einzeltagesticket 3 Euro, Gruppentagesticket 6 Euro. Nach diesem Modell sollen künftig auch Stadttickets beispielsweise für Esslingen und Böblingen/Sindelfingen gestaltet werden. Die Stadttarife stehen aber nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem neuen VVS-Tarif.

Was passiert mit den Feinstaubticket-Regelungen?

Seitens der Landeshauptstadt ist noch nicht bekannt, ob es wieder eine Feinstaubticket-Regelung geben wird.

Wenn man sich über den Preis für den Fahrschein ab dem 1. 4. 2019 informieren will: Ist es dann richtig, die aktuellen Preise für die Zonen für die neue Zoneneinteilung zu übernehmen?

Ja, die Preise der einzelnen Preisstufen selbst ändern sich ja nicht. Im Jahr 2019 wird es keine Tariferhöhung geben.

Zum VVS-Gebiet zählen die „Wurmfortsätze“ in Nachbarkreisen wie Beilstein im Kreis Heilbronn, Nagold/Altensteig im Kreis Calw, Grafenberg im Kreis Reutlingen und Göppingen/Kuchen/Geislingen. Gibt es dieses Angebot weiterhin?

Ja, in der bisherigen Form im ein- und ausbrechenden Verkehr, bis Geislingen aber nur auf der Schiene. Auch diese Fahrgäste profitieren von der VVS-Tarifreform, wenn sie in die Stuttgarter Innenstadt fahren. Beispiele: Von Beilstein nach Stuttgart-City sind es bislang sieben Zonen, künftig nur noch sechs; das Gleiche gilt für Nagold nach Stuttgart-City. Von Göppingen in die Stuttgarter Innenstadt sind es bisher sieben und künftig sechs Zonen. Aber auch andere Fahrgäste haben Vorteile: Von Nagold nach Herrenberg sind es künftig zwei statt wie bisher drei Zonen.

Warum gibt es nicht für alle Verbindungen Verbesserungen (Beispiel: Winterbach–Waiblingen)? Warum werden etwa gleich lange Verbindungen unterschiedlich behandelt (Beispiel: Schorndorf–Fellbach drei Zonen, Fellbach–Stuttgart-Rohr eine Zone)? Mit der Tarifzonenreform könne „nicht für jede Fahrtrelation oder jedes Ticketangebot eine Vergünstigung herbeigeführt werden kann“, so der VVS. Man habe erreicht, dass niemand mehr bezahlen müsse. Vom Verzicht auf die Fahrpreiserhöhung 2019 profitierten auch die Fahrgäste, bei denen sich die Zahl der Zonen nicht reduziere. Ein Flächenzonentarif wie beim VVS, zumal wenn er wie jetzt vereinfacht werde, habe immer auch die Folge, dass „gleiche Entfernungen unterschiedlich und unterschiedliche Entfernungen gleich tarifiert werden“.

Nachdem 2019 auf eine Fahrpreiserhöhung verzichtet wird, gibt es dann 2020 eine umso höhere Steigerung? „Ob und in welcher Höhe 2020 eine Fahrpreiserhöhung stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest“, erklärt der VVS.