Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wird vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen. Trotz juristisch weißer Weste dürfte der Ruf des einstigen Hoffnungsträgers der französischen Sozialisten ruiniert sein.

Stuttgart - Da ist nicht einmal der Anflug eines Lächelns. Mit einem kurzen Nicken nur quittiert Dominique Strauss-Kahn am frühen Freitagnachmittag, dass er nun endgültig ein freier Mann ist. Bernard Lemaire, der Vorsitzende Richter, hat ihm im Untergeschoss des Justizpalasts von Lille soeben eröffnet, was er und die meisten Prozessbeobachter erwartet hatten. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds wird nicht als Zuhälter belangt. Das Urteil lautet auf Freispruch. Der Nachweis, dass sich der von seinen Landsleuten kurz DSK genannte Franzose auf freizügigen Partys mit Callgirls nicht nur vergnügt, sondern zu den Feten angestiftet, sie organisiert, die Prostitution gefördert hat, ist nach Überzeugung des Gerichts nicht erbracht worden.

 

Mit der Souveränität eines Mannes, der öffentliche Auftritte gewohnt ist, hatte der 66-Jährige im Lauf der Verhandlung dargelegt, dass er nicht gewusst habe, dass die ihm gefälligen Frauen Prostituierte gewesen seien. Im Zeugenstand vernommene Callgirls hatten eingeräumt, den prominenten Freier nicht ausdrücklich darauf hingewiesen zu haben, dass sie ihm gegen Geld gefällig waren. Nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ ist das Gericht wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der frühere IWF-Chef die von Unternehmern bezahlten Callgirls tatsächlich für willige Frauen gehalten hat. Der Vorwurf der Zuhälterei war damit hinfällig. Selbst wenn DSK Bescheid gewusst hätte, wäre er, wie der Richter Lemaire am Freitag ausführte, „nur ein gewöhnlicher Freier gewesen, Nutznießer, nicht aber Anstifter oder Organisator der Prostitution“.

Alle Angeklagten kamen glimpflich davon

Während der Angeklagte mit versteinerter Miene in den Fond einer Limousine steigt, gehen seine Verteidiger, Henri Leclerc und Richard Malka, in die Offensive. Ohne jede rechtliche Handhabe hätten ideologisch motivierte Ermittlungsrichter dem früheren IWF-Chef moralisch den Prozess gemacht, sagt Leclerc. Malka fügt hinzu: „Das war unanständig, würdelos.“

Wie Strauss-Kahn sind auch die 13 Mitangeklagten glimpflich davongekommen. Nicht einmal der belgische Bordellbesitzer Dominique Aldenweireld alias „Dodo der Salzhering“, dessen Prostituierte die zwischen 2008 und 2011 in Paris, Brüssel und Washington ausgerichteten Partys belebt hatten, wird belangt. Wie die beiden DSK gefälligen Unternehmer, die für die sexuellen Dienstleistungen aufgekommen waren, wurde auch Dodo freigesprochen. Zwölf Monate Haft auf Bewährung gegen einen ehemaligen Angestellten des Carlton-Hotels, der für Dodo in Lille junge Frauen rekrutierte, ist die schwerste Strafe, die das Gericht verhängt hat.

Mit dem Urteil ist das dritte und letzte Strafverfahren gegen einen der ehemals mächtigsten Männer des Planeten abgeschlossen. In New York war Strauss-Kahn der Vergewaltigung eines Zimmermädchens bezichtigt worden, in Paris der versuchten Vergewaltigung einer jungen Schriftstellerin, in Lille der Förderung der Prostitution. Strauss-Kahn, der bis Mai 2011 als IWF-Chef und Anwärter auf das Amt des französischen Staatspräsidenten im Rampenlicht gestanden war und in den Jahren danach dann als mutmaßlicher Sexualstraftäter, kann nun versuchen, ein normales Leben zu beginnen. Soweit das möglich ist für jemanden, dessen ausschweifendes, nach eigenem Bekunden „derbes Sexualleben“ in Lille ein weiteres Mal vor aller Augen ausgeleuchtet worden ist.

Die Aussagen der Prostituierten bleiben im Gedächtnis

Denn auch wenn sich Strauss-Kahn strafrechtlich nichts hat zuschulden kommen lassen, ist in dem Prozess doch deutlich geworden, dass da ein Mann selbstherrlich, wenn nicht frauenverachtend sein sexuelles Vergnügen gesucht hat. Der Anwalt Leclerc hat insofern recht: Moralisch stand sein Mandant in Lille am Pranger. Im Gedächtnis bleiben die in leisem Ton vorgetragenen Schilderungen von zwei zierlichen, ja zerbrechlich wirkenden früheren Prostituierten, die als Jade und Mounia ihre Dienste angeboten hatten. Die Frauen haben geschildert, wie sie erlebten, was den Angeklagten „festliche, spielerische Momente“ und „lustvolle Erholungsaufenthalte“ waren.

„Ich habe beim von DSK geforderten Verkehr Schmerzen gehabt“, hatte Mounia erzählt. „Ich habe meinen Widerwillen mit Gesten verdeutlicht, ich habe geheult, ich habe ihm gesagt, dass es mir sehr wehtut.“ Jade war es in einem Brüsseler Nobelhotel mit Strauss-Kahn nicht besser ergangen. Auch sie fügte sich unter Schmerzen, weil sie das Geld gebraucht habe, wie sie sagte. So unwürdig der Prozess gewesen sein mag, was ihm vorausging, war es offensichtlich auch.