Beim Autofahren gilt Ausweispflicht. Allerdings kann es im Alltag natürlich passieren, dass der Führerschein auch mal zuhause vergessen wird. Besonders ärgerlich ist das bei einer Polizeikontrolle. Mit welchen Konsequenzen Sie in diesem Fall rechnen müssen, verraten wir Ihnen im Artikel.

Welche Strafe droht, wenn der Führerschein vergessen wurde?

Autofahrer sind verpflichtet, wichtige Dokumente wie Führerschein(1) und Fahrzeugpapiere(2) mit sich zu führen. Aber keine Angst, denn das Fahren ohne Führerschein ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie den Führerschein gerade nicht dabeihaben, wird in der Regel ein Verwarngeld von 10 Euro ausgesprochen. Häufig wird noch verlangt, dass das Dokument zeitnah bei der Polizei vorgelegt wird.

 

Ist das auch Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Den Führerschein nicht dabei zu haben bedeutet nicht, dass man ohne Fahrerlaubnis fährt, da es sich beim Führerschein nur um das Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis handelt.

Was passiert bei einer Kontrolle im Ausland?

Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland bei einer Polizeikontrolle vergessen haben, kommt es meist zu einem Bußgeld, dessen Höhe vom jeweiligen Land abhängig ist. Die Bußgelder sind im Ausland meist deutlich höher und variieren stark, da die Behörden oft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, eine Fahrerlaubnis ohne ein Dokument zu prüfen. In Deutschland kann die Fahrerlaubnis direkt bei der Kontrolle abgefragt werden, was den behördlichen Aufwand minimiert. Wie unterschiedlich die Verwarngelder sind, zeigen die folgenden Beispiele:

  • Dänemark: 135 Euro
  • Österreich: 36 Euro
  • Italien: 74 Euro
  • Schweiz: 20 Franken

Führerschein in der Probezeit nicht dabei?

Die Probezeit wirkt sich nicht auf das Verwarngeld aus. Das Versäumnis hat auch keine Konsequenz auf die Probezeit selbst, wie es zum Beispiel ein probezeitrelevanter Verstoß der Kategorie-A oder Kategorie-B(3) hätte. 10 Euro Verwarngeld gelten also auch in der Probezeit.