Der Ligastart rückt für die Fußballer näher. Wegen der Corona-Krise stellen sich viele Fragen. Was passiert, wenn sich das Virus wieder so stark wie im Frühjahr ausbreitet und womöglich erneut der komplette Spielbetrieb eingestellt werden muss?

Baden-Württemberg - Es ist ein Szenario, das sich keiner in den kommenden Wochen und Monaten vorstellen mag: Nachdem beim Fußball-Oberligisten FC 08 Villingen ein Corona-Fall bekannt geworden war, hat das örtliche Gesundheitsamt jüngst gleich 19 Spieler in Quarantäne geschickt.

 

Im Gebiet des WFV ist die Zahl der positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Kicker bislang überschaubar

„Eine Katastrophe“, fand man im betroffenen Verein, der daraufhin seinen kompletten Trainingsbetrieb stilllegen musste. Glück im Unglück: die unfreiwillige Pause traf den südbadischen Oberligisten in der Vorbereitungsphase. Doch was passiert, wenn während der Meisterschaftsrunde Spieler positiv getestet werden? Was passiert, wenn sich das Virus wieder so stark wie im Frühjahr ausbreitet und womöglich erneut der komplette Spielbetrieb eingestellt werden muss?

Im Gebiet des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) ist die Zahl der positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Kicker bislang überschaubar. Seit Wiederaufnahme von Training und Spiel gab es bis vergangene Woche nur drei bestätigte Fälle. „Bei allen handelt es sich um Urlaubsrückkehrer aus Bulgarien und Kroatien“, sagt Thomas Proksch, der Abteilungsleiter Spielbetrieb beim Verband. Es werden jedoch voraussichtlich nicht die Einzigen bleiben, dauern die Ferien im „Ländle“ ja noch vier Wochen an.

Der Worst Case wäre ein notgedrungen neuerlicher Saisonabbruch

Freilich hofft man beim WFV, dass man gut durch die Spielzeit 2020/2021 kommen wird. Schließlich sei erwiesen, so Thomas Proksch, dass die Gefahr einer Virusübertragung während einer Partie gegen Null tendiere. Für die Spieler bestehe also kein spezielles Risiko. Gleichwohl hat Thomas Proksch ein wenig Bauchweh beim Blick auf die nächsten Monate. „Die Corona-Regeln werden inzwischen im täglichen Leben sehr locker gehandhabt. Man kann nur hoffen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht“, sagt er.

Der Worst Case wäre ein notgedrungen neuerlicher Saisonabbruch. In dem Fall hätte der WFV, im Gegensatz zur vergangenen Runde, diesmal aber eine klare Handhabung, die auch bereits als neuer Paragraf in die Spielordnung aufgenommen worden ist. Darin ist klar geregelt, wie die Saison im Falle einer Beeinträchtigung des Spielbetriebs durch höhere Gewalt oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verfügungen zu bewerten ist. Im Klartext heißt das: Die Saison würde komplett annulliert, wenn noch nicht die Hälfte aller Spiele absolviert wurde. Einen Neustart mit den gleichen Mannschaften in den gleichen Staffeln würde es dann für 2021/2022 geben. Sollten indes schon mehr als die Hälfte der Spieltage vorüber sein, würde wie in der vergangenen Saison eine Quotientenregelung in Kraft treten – allerdings mit einem gravierenden Unterschied: Diesmal würden nicht nur Aufsteiger, sondern auch Absteiger ermittelt.

Zusätzlich wurde eine Anlaufstelle für Vereine geschaffen

Was Covid-19-Fälle – bestätigte, aber auch Verdachtsfälle – während des laufenden Spielbetriebs betrifft, hält sich der WFV an die offiziellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der jeweils zuständigen Gesundheitsämter. Schließlich sei beim Sport nichts anders als im öffentlichen Leben, sagt Thomas Proksch. Zusätzlich wurde eine Anlaufstelle für Vereine geschaffen. Leitplanken zur Entscheidungshilfe wurden aufgestellt, um gegebenenfalls schnell und angemessen reagieren zu können. Darin empfiehlt der Verband den Vereinen bei einem Corona-Fall Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. In der Regel wird dann eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung angestoßen, die mit großer Sorgfalt auch im Vereinsumfeld ausgeführt werden muss.

Der Verein sowie insbesondere Vereinsmitglieder, zu denen Kontakt bestand, wären unverzüglich zu informieren. Anschließend ist der Verein verpflichtet, den WFV über den Corona-Fall zu informieren.

Auch Verdachtsfälle müssen gemeldet werden

Hierfür ist einerseits ein Online-Meldeformular auf der WFV-Website vorgesehen, andererseits wurde eine Hotline zur telefonischen Rücksprache eingerichtet. Auch Verdachtsfälle müssen gemeldet werden. Anhand der Informationen bewertet eine Task Force des Verbands die Situation analog den Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen bestätigter Corona-Fälle des Robert-Koch-Instituts. Auf dieser Basis wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. „Mit der Task Force wollen wir den Vereinen unter die Arme greifen, ihnen auch die Unsicherheit in ihrer Entscheidung nehmen, ob zum Beispiel ein Akteur spielen darf oder nicht“, sagt Thomas Proksch. Eine Aufgabe, die viel Fingerspitzengefühl erfordert.

Fakt derweil ist, dass Partien stattzufinden haben, wenn genügend Spieler des Kaders vorhanden sind – und nicht wie jüngst beim Oberligisten FC 08 Villingen gleich 19 Mann fehlen. In einem solchen Fall würde(n) die Begegnung respektive die Begegnungen, die in den Zeitraum der Quarantäne fallen, verlegt werden. Noch hat der WFV allerdings keine klaren Richtlinien gefasst, bei welcher Anzahl von in Quarantäne befindlichen Spielern einer Verlegung zugestimmt würde. „Ich gehe davon aus, dass es mindestens die Hälfte der Spieler sein muss“, sagt Proksch. Bis es eine klare Regelung hierzu gibt, wird im Einzelfall entschieden.

Sollte derweil eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antreten, weil es beim Gegner einen Verdachtsfall oder bestätigten Corona-Fall gibt, wird die Angelegenheit wohl vor dem jeweiligen Sportgericht landen – mit vermutlich wenig guten Erfolgsaussichten für die Spielverweigerer.