Wenn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Schulkinder kommt, muss sie qualitätsvoll sein. Die Landeshauptstadt und mehrere Träger haben sich positioniert und wenden sich nun mit Forderungen nach einem Rahmenplan an die Landespolitik.

Von 2026 an haben Kinder in den Grundschulen des Landes Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ob dieser umzusetzen ist, hängt vom Fachkräfteangebot ab. Aber wenn Ganztagsbetreuung stattfindet, dann muss es dafür eine verbindliche Qualität geben. Das fordern die Stuttgarter Träger der Ganztagsbetreuung sowie die Stadt Stuttgart. Sie fordern das Land Baden-Württemberg auf, den Qualitätsrahmen gesetzlich zu verankern und zu finanzieren.