Ein Gartenhaus kann viele Zwecke erfüllen: vom Geräteschuppen zur Lagerung von Gartengeräten bis hin zum gemütlichen Gartenhaus aus Holz, das mit einem Kaminofen erst richtig kuschelig wird. Doch wie darf man sein Gartenhaus aufstellen, welches Material empfiehlt sich und was ist erlaubt?

Ob als gemütlicher Rückzugsort, als Raum für Gartenpartys oder einfach als Geräteschuppen – ein Gartenhaus schafft zusätzlichen Stauraum und kann im heimischen Garten auch optisch ganz schön was hermachen. Doch was ist beim Aufstellen eines Gartenhauses eigentlich erlaubt und was nicht? Wo darf man sein Gartenhaus auf dem Grundstück aufstellen und benötigt man eine Baugenehmigung? Alles Wissenswerte rund ums Thema Gartenhaus, gibt es hier im Überblick.

 

Inhalt: 

Welche gängigen Gartenhäuser gibt es?

Es gibt verschiedenste Modelle von Gartenhäusern. Ob mit Fenster oder ohne, ohne Boden als Geräteschuppen, mit dünnen Wänden oder dickerer Wandstärke – für jeden Bedarf findet sich das passende Gartenhaus.

In Vorbereitung sollte man sich zuallererst Gedanken machen, wofür man das zukünftige Gartenhaus nutzen möchte. Von dieser Entscheidung hängt auch die Wahl des Materials ab. Möchte man ein Gartenhaus aus Kunststoff aufbauen, zieht man ein Holzhaus vor oder möchte man ein massives Haus aus Stein errichten? Je nach dem auf welches Material die Wahl fällt, bedingt das auch die späteren Pflegemaßnahmen. Besonders Holz braucht regelmäßig Pflege, damit es witterungsbeständig bleibt.

Die richtige Wandstärke beachten: In der Regel reicht für kleine Gartenhäuser zur Lagerung und für Geräteschuppen eine Wandstärke von ungefähr 28 Millimetern. Diese Wandstärke zu unterschreiten, ist nicht zu empfehlen, da die Gartenhütten sonst äußerst instabil werden. Stabilere Modelle bekommt man mit einer Wandstärke von ungefähr 40 bis 44 Millimeter. Hier werden auch Kälte und Hitze besser abgeschirmt, was auch das Überwintern von Pflanzen ermöglicht. Wer sein Gartenhaus als Gästehaus nutzen möchte, oder dort eine Gartensauna unterbringen will, sollte auf eine Wandstärke von mindestens 70 bis 92 Millimeter achten.

Das Wichtigste beim Bau eines Gartenhauses ist das richtige Fundament. Denn der Boden, auf dem das Gartenhaus entstehen soll, beeinflusst die Stabilität und Langlebigkeit des Häuschens. Ein kleiner Geräteschuppen kann bereits auf einem begradigten Pflaster stehen, während massive Holhäuser ein stabiles Punkt- oder Streifenfundament benötigen.

Kann man ein Gartenhaus ohne Fundament aufstellen?

Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert ein Gartenhaus ohne Fundament zu bauen oder aufzustellen. Wer nicht in ein aufwendiges Fundament investieren möchte, kann zu einfacheren Alternativen greifen. Beispielsweise können alte Steinplatten ausgelegt werden.

Gartenhaus aus Holz: Gemütlich und Naturbelassen

Holz ist ein natürlicher Rohstoff, weshalb sich ein Gartenhaus aus diesem Material besonders schön in das Erscheinungsbild des Gartens fügt. Nutzt man das Gartenhaus auch zum Aufenthalt, wird Holz meist als sehr angenehmes und einladendes Material wahrgenommen. Ökologische Gesichtspunkte sprechen klar für ein Gartenhaus aus Holz, da es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt und die Herstellung keine große Umweltbelastung darstellt. Da Holz ein Naturmaterial ist, benötigt es mehr Pflege als vergleichbare Häuser aus Kunststoff. Qualitativ kommt ein Holzhaus aber durchaus hochwertiger daher und ist optisch ein echter Hingucker. Natürlich muss der Gartenbesitzer dafür auch etwas tiefer in die Tasche greifen als für ein Modell aus Kunststoff.

Vorteile:

  • Nachwachsender Rohstoff
  • Schöne Optik fügt sich in die Natur ein
  • Hohe Qualität
  • Angenehmes Innenklima

Nachteile:

  • Höherpreisig
  • Witterungsempfindlicher
  • Pflegebedürftiger

Eine Variation des Gartenhauses aus Holz ist das Blockbohlenhaus. Bei klassischen Blockbohlen handelt es sich um Rundstämme. In der Blockbohlenbauweise werden diese Stämme Bohle für Bohle aufgeschichtet und an den Ecken miteinander verbunden. Bei vielen Blockbohlenhäusern handelt es sich um Fertighäuser, denen eine Holzrahmenkonstruktion zugrunde liegt. In diesem Fall ist die Blockbohlenoptik nur Fassade.

Gartenhaus aus Metall: Robust trotzt es Wind und Wetter

Ein Gartenhaus aus Metall ist extrem robust. Wind und Wetter können ihm nur wenig anhaben. Deshalb glänzt ein solches Modell auch mit einer großen Formstabilität. Hersteller bieten meist Garantien gegen Durchrostung an, weshalb man sich um Regen keine Gedanken machen muss. Lediglich bei Lackschäden sollte man ein offenes Auge habe, denn wo der Lack beschädigt ist, droht Rostgefahr. Wer nach einer stabilen, aber günstigeren Alternative zum Holzhaus sucht, ist mit einem Gartenhaus aus Metall gut beraten. Plant man sein Gartenhaus auch als Aufenthaltsort zu nutzen, wirkt ein Modell aus Metall doch meist recht ungemütlich und kalt.

Vorteile:

  • Robustheit
  • Formstabilität
  • Geringere Anschaffungskosten

Nachteile:

  • Ungemütlich
  • Fügt sich optisch nicht so gut in die Natur ein
  • Schwer

Gartenhaus aus Kunststoff: Lang lebe das Gartenhaus

Gartenhäuser aus Kunststoff stellen mit Sicherheit die kostengünstigste Variante dar. Meist ist die Montage einfach und unkompliziert und auch das Eigengewicht ist vergleichsweise gering. Diese Modelle benötigen in einigen Fällen kein Fundament, aufgrund ihres geringen Gewichts. Außerdem sind sie sehr pflegeleicht und Kunststoff ist wenig anfällig für Witterungserscheinungen, weshalb die Gartenhäuser aus diesem Material sehr langlebig sind. Zwar muss man bei diesem Material auch optische Abstriche machen, da auch Kunststoff nicht an den natürlichen Look und die Gemütlichkeit eines Holzhauses kommt, jedoch gibt es zahlreiche Modelle, die der natürlichen Holzoptik nachempfunden sind.

Vorteile:

  • Langlebigkeit
  • Günstiger Preis
  • Pflegeleicht
  • Witterungsbeständig
  • Geringes Eigengewicht

Nachteile:

  • Optik

Wie kann man ein Gartenhaus isolieren?

Eine effektive Wärmedämmung ermöglicht auch die Nutzung im Herbst oder gar Winter. So empfiehlt es sich Dämmplatten unter dem Holzboden zu verlegen oder sogar die Wände mit ihnen zu versehen. Auch das Dach bekommt eine Dämmschicht und kann im Nachgang auch von innen noch gedämmt werden. Viele Gartenhausbesitzer beschränken sich jedoch auf die Dämmung des Fußbodens, die verhindert, dass Kälte und Feuchtigkeit aus dem Erdreich nach oben ins Haus kriechen. Beim Verlegen des Fußbodens lässt sich das Dämmmaterial einfach mitverlegen, beispielsweise in den Raum zwischen den Fundamentbalken. Unter das Dämmmaterial kann außerdem eine Folie verlegt werden, die eine Feuchtigkeitsbarriere bildet.

Auch die Entscheidung über die Wandstärke wirkt sich grundlegend auf die Temperaturen im Inneren des Gartenhauses aus. Wer beispielsweise seine Pflanzen im Winter ins Häuschen stellen möchte, um sie vor Frost zu schützen, benötigt mindestens 40 Millimeter dicke Wände. Wer lediglich Gartengeräte trocken lagern möchte, kommt auch mit Wanddicken von nur 14 bis 19 Millimetern aus. Möchte man es auch im Winter warm im Gartenhaus und will man es eventuell auch zum Wohnen nutzen, müssen mindestens 70 bis 90 Millimeter Wanddicke her.

Wie kann man ein Gartenhaus heizen?

Welche Heizung für das eigene Gartenhaus angemessen ist, hängt von der geplanten Nutzung der Räumlichkeiten ab. Wer sein Gartenhaus lediglich als Lager nutzt und darin seine Kübelpflanzen überwintern möchte, benötigt eine andere Heizung als jemand, der gerne sein Gartenhaus als Wohnraum nutzen möchte.

In vielen Gartenhäusern kommen elektrische Heizungen zum Einsatz. Wer nur einen kleinen oder mittelgroßen Raum heizen muss, kommt mit einer elektrischen Heizung gut über die Runden. In der Anschaffung ist diese Heizvariante zwar recht günstig, jedoch ist Strom der teuerste Energieträger, weshalb die hohen Nutzungskosten nicht außer Acht zu lassen sind. Ein Vorteil gegenüber dem Heizen mit Holz oder Gas ist, dass mit Strom nichts verbrannt wird und somit auch keine Abgase entstehen, oder Sauerstoff verbraucht wird.

Wer in seinem Gartenhaus keinen Stromanschluss oder Sorge wegen der nächsten Stromrechnung hat, kann auch auf eine Gasheizung zurückgreifen. Diese bezieht ihren Brennstoff aus Butan- oder Propangasflaschen. Zu beachten gilt, dass bei der Nutzung einer Gasheizung Kohlenstoffdioxid entsteht und Sauerstoff verbraucht wird. Deshalb muss für eine Luftzufuhr gesorgt sein, da sonst die Gefahr besteht, dass Kohlenstoffmonoxid entsteht. Möchte man hier auf Nummer Sicher gehen, greift man zu einem höherpreisigen Modell, dass sich selbst abschaltet, wenn ein bestimmter Sauerstoffwert im Raum unterschritten wird.

Eine dritte Option ist das Heizen mit Holz. Zu einem knisternden Feuer im Kaminofen sagt niemand gerne nein. Bei der Installation eines solchen Ofens im Gartenhaus gilt es, einige Brandschutzmaßnahmen zu beachten: Vor dem Ofen müssen ganze 50 Zentimeter frei sein, während der Abstand zu den Seiten und nach hinten 30 Zentimeter betragen muss. Auch zur Decke muss ein Abstand eingehalten werden. Die Wände in der Nähe des Ofens sowie der Boden müssen mit Brandschutzplatten ausgekleidet sein. Das Ofenrohr muss zudem brandschutzsicher durch die Wand geführt sein. Auch bei dieser Heizmethode gilt es zu beachten, dass Gefahren vorgebeugt werden muss. Ein funktionierender Rauchabzug ist das A und O und auch die Luftzufuhr muss ausreichend sein. Bei der Planung des Gartenhauses muss außerdem beachtet werden, dass ein Kaminofen genehmigungspflichtig ist. Idealerweise holt man sich beim Schornsteinfeger alle nötigen Informationen ein.

Gartenhaus aufstellen – Was ist erlaubt?

Nun hat man den Entschluss gefasst, dass der heimische Garten um ein Gartenhaus erweitert werden soll. Doch wie geht man in die Planung und womit kann man planen? Was beim Aufstellen eines Gartenhauses erlaubt ist und was nicht, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem man lebt.

Braucht das Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Möchte man sich ein Gartenhaus bauen oder kaufen, muss man zunächst alle gesetzlichen Regelungen kennen und sich vor Ort bei der Behörde über die etwaige Notwendigkeit von Genehmigungen erkundigen. Denn je nach Wohnort, Größe und Platzierung im Garten kann es sein, dass eine Baugenehmigung für das Gartenhaus benötigt wird.

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?

Diese Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann deshalb nicht generalisierend beantwortet werden. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg erachtet für die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich eine Baugenehmigung als notwendig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, die in Paragraph 50 der Landesbauordnung aufgelistet sind. Dazu zählen unter anderem auch folgende Ausnahmen, die stets innerhalb des Bebauungsplans liegen müssen:

  • Verfahrensfrei ist die Errichtung von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, im Innenbereich bis zu 40 Kubikmeter und im Außenbereich bis zu 20 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt. Dies gilt nur, wenn das Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dient.
  • Gartenhäuser in Gartenhausgebieten sind ebenfalls verfahrensfrei zu errichten.
  • Hierbei gilt festzuhalten, dass sogenannte Geschirr- oder Gerätehütten der Unterbringung von Geräten dienen und weder Fenster noch Vordach oder Feuerstätte haben. Sie haben keinen Aufenthaltsraum und werden nicht als solcher genutzt.
  • Gartenhäuser hingegen dienen der Unterbringung von Gartengeräten und Gegenständen deren Nutzung im Garten dienlich ist, wie Stühle und Liegen. Da sie auch vor Witterung schützen, sind sie als Aufenthaltsraum zu bewerten. Deshalb fallen lediglich Gartenhäuser in Gartenhausgebieten unter die verfahrensfreien Bauten.

Wie weit muss ein Gartenhaus von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Meist dürfen sogenannte Nebenanlagen, zu denen auch ein Gartenhaus zählt, nur innerhalb der Baugrenzen errichtet oder aufgestellt werden. Diese Baugrenzen sind im Bebauungsplan einzusehen. In der bundesweit gültigen Musterbauordnung steht in Paragraph 6 Abschnitt 8, dass Gartenhäuser an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, sofern sie eine Wandhöhe von drei und eine Länge von neun Metern nicht überschreiten. Jedoch sehen manche Landesbauordnungen eigene Regelungen vor. In Paragraph 5 der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind die Abstandsflächen geregelt. Hier wird festgelegt, dass mindestens 2,5 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen.

Kann der Nachbar ein Gartenhaus verbieten?

Sofern alle Vorgaben des Bebauungsplans und die jeweilige Landesbauordnung eingehalten werden, darf ein Gartenhaus auch ohne die Zustimmung des Nachbarn aufgestellt werden. Wer Wert auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis legt, klingelt aber im Voraus lieber einmal beim Nachbarn und weiht diesen in seine Pläne ein.