Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Baden-Württemberg will sich mit der landesweiten Sperrstunde für Gastrobetriebe nicht abfinden. Einzelne Betriebe wollen vor Gericht ziehen.

Stuttgart - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Baden-Württemberg hält nichts von der neuen Sperrstunde für Gastronomiebetriebe. „Eine Sperrstunde ist nicht nachvollziehbar und nicht verhältnismäßig“, sagte ein Dehoga-Sprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Er geht davon aus, dass die Frage der Rechtmäßigkeit schon sehr bald durch Gerichte geklärt wird. Einzelne Betriebe würden bereits Eilklagen vorbereiten. „Das Land hat mit dem Beherbergungsverbot schon einmal Schiffbruch erlitten. Jetzt könnten Kommunen möglicherweise Ähnliches erleben.“

 

Es sei nicht belegt, dass Gasthäuser Corona-Infektionsschwerpunkte seien. Die Dehoga warnte vor negativen Folgen der Sperrstunde, wenn Gäste nicht im geregelten Rahmen der Gastronomiebetriebe, sondern in Privaträumen zusammenkämen. Finanziell seien „ganz enorm“ Bars und Szene-Lokale betroffen.

Nach einem Erlass der Landesregierung muss ein Landkreis bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr für die Gastronomie per Allgemeinverfügung verhängen. Angesichts steigender Zahlen von Corona-Neuinfektionen gab es in Stuttgart in der Nacht zum Freitag die erste Sperrstunde. Der Betrieb von Gaststätten war zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr untersagt. Besondere Vorfälle notierte die Polizei deshalb zunächst nicht.