Wird die Sperrstunde um 23 Uhr gekippt? Zehn Stuttgarter Barbetreiber haben Klage gegen die Corona-Regeln in Stuttgart erhoben. Es sei nicht belegt, dass es sich bei Lokalen um Infektionsschwerpunkte handle.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - In einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Stuttgart eine Sperrstunde für 23 Uhr verfügt, um in der Pandemie Infektionsgefahren einzudämmen. Wer sich nicht daran hält, wird vorläufig offenbar nicht bestraft. In einem Schreiben an das Verwaltungsgericht hat das Amt für öffentliche Ordnung am Dienstag zugesagt, von „der Einleitung von Vollzugsmaßnahmen bis zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart abzusehen“. Dies gilt mit sofortiger Wirkung. Mit anderen Worten: Wirte, die ihre Bars zu den alten Sperrzeiten fortführen, müssen wie auch ihre Gäste momentan nicht mit Geldstrafen rechnen. „Warum auch soll ein Drink um 22.50 Uhr ungefährlich sein, aber um 23.30 Uhr sehr gefährlich?“, fragt Mark Tzschoppe von der Bar Jigger & Spoon.

 

Sperrstunde ist nach Meinung des Dehoga „nicht verhältnismäßig“

Mit neun weiteren Kollegen ist Tzschoppe vor Gericht gezogen, weil die Wirte eine Sperrstunde für „nicht nachvollziehbar und nicht verhältnismäßig“ halten. Es sei nicht belegt, dass Gasthäuser oder Bars Corona-Infektionsschwerpunkte seien, erklärt der Gaststättenverband Dehoga. Die Wirtevertreter warnen vor negativen Folgen der Sperrstunde, wenn Gäste nicht im geregelten Rahmen der Gastronomiebetriebe, sondern in Privaträumen zusammenkämen. Finanziell seien „ganz enorm“ Bars und Szene-Lokale betroffen. Deren Existenzen stünden auf dem Spiel.

Die Stadt Stuttgart hat am Mittwoch bestätigt, dass das Ordnungsamt die Vollstreckung bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich der Sperrstunde vorläufig aussetze.