In der Gastronomie geht die Verunsicherung um: Machen Betriebe, die Essen und Getränke liefern, am Ende ein dickeres Minus, als wenn sie ganz schlössen? Der Dehoga fordert von der Politik eine rasche Klärung der Frage.

Lokales: Matthias Ring (mri)

Stuttgart - Eine Woche nach der Ankündigung der Bundesregierung, Gastronomen für die Zwangsschließung im November zu entschädigen, ist die Verunsicherung immer noch groß. So groß, dass Gerüchte die Runde machen, es wäre nicht ratsam, den Betrieb mit einem To-go-Angebot aufrechtzuerhalten, weil dieser Teilumsatz von der Hilfszahlung abgezogen werde. Sicher ist nur, dass die in Aussicht gestellten 75 Prozent des Novemberumsatzes von 2019 mit Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld verrechnet werden.