Einerseits hat der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg Grund zur Freude, immerhin war 2014 ein gutes Jahr für die Branche. Gleichzeitig ärgert man sich aber über das Mindestlohngesetz.

Stuttgart - Einerseits hat der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg Grund zur Freude. Wie dessen Präsident Fritz Engelhardt auf der Jahrespressekonferenz verkündete, „war 2014 ein gutes Jahr für die Gastronomie und Hotellerie im Land“. Der Branchenumsatz sei um bereinigte 1,3 Prozent gewachsen und liege bei fast zehn Milliarden Euro. Die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten sei um 3,2 Prozent auf 117 000 gestiegen.

 

Gleichzeitig ärgert sich der Dehoga über das Mindestlohngesetz und die damit verbundenen Auswirkungen. Engelhardt und der Dehoga-Geschäftsführer Jürgen Kirchherr führten deshalb ihr Unverständnis und Unbehagen über die politischen Vorgaben aus. Die Lohnhöhe von 8,50 Euro sei weniger das Problem – aber die damit verbundene Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten führe zu einem großen Mehraufwand. Manche Betriebe würden mittelfristig um ihre Existenz bangen.

Wirte und Hoteliers fühlen sich ungerecht behandelt

Engelhardt unterstreicht diese Behauptung mit Zahlen, die aus einer Umfrage stammen, an der sich knapp 1800 Betriebe beteiligt haben. Viele Mitglieder würden es als ungerecht empfinden, dass sie die Arbeitszeiten viel umfangreicher dokumentieren müssen als andere Branchen. Die Politik ordnet die Gastronomie der so genannten Schwarzarbeitbranche zu, weshalb hier strengere Regeln gelten: Auch Minijobber müssen von der ersten Arbeitsstunde an ihre Zeiten dokumentieren. „Viele Mitglieder können nicht nachvollziehen, dass auch Ehepartner und Familienangehörige ihre Arbeitszeiten minutiös dokumentieren müssen“, so Engelhardt.

Doch nicht nur die Bürokratie sei ein Problem, sondern auch die Kombination mit dem Arbeitszeitgesetz, das vorschreibt, dass niemand mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten darf. Auslastungsschwankungen seien in der Gastronomie normal. Engelhardt nennt Beispiele, bei denen die zehn Stunden überschritten werden könnten: „Die Hochzeitsfeier, die länger dauert; der plötzliche Gästeandrang im Biergarten bei schönem Wetter oder die unangemeldete Reisegruppe, die hungrig im Lokal eintrifft.“ Zudem würden bei Minijobbern auch die Stunden angerechnet werden, die sie vormittags in ihrem anderen Beruf gearbeitet haben. Der Dehoga fordert, dass an drei Tagen pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden möglich ist.