Die Stadtwerke Fellbach bereiten derzeit die Erstattung der zu viel berechneten Kosten fürs Frisch- und Abwasser im Familien- und Freizeitbad F 3 vor.

Fellbach - Gelegentlich waren in der Stadt Fellbach bereits kritische Stimmen zu vernehmen: Wann komme denn nach der millionenschweren Abrechnungspanne beim Kombibad F3 die vom Ersten Bürgermeister Johannes Berner und Stadtwerke-Chef Gerhard Ammon Mitte März versprochene Rückzahlung an die Bürgerinnen und Bürger? Nun, jetzt steht das Datum zumindest ungefähr fest: Von Juni an sollen die zu viel abgerechneten Beträge an die Fellbacher Haushalte überwiesen werden.

 

In einer aktuellen Erklärung, verbreitet durch die Kommunikationsabteilung der Stadtwerke, betont Ammon: „Uns ist es wichtig, dass die Guthabenauszahlung nun bald beginnen kann und wir die zu viel abgerechneten Kosten an unsere Kunden zurückgeben können.“ Der Geschäftsführer der Stadtwerke Fellbach kündigt an, dass die durch einen Abrechnungsfehler verursachten zu hohen Kosten für Frisch- und Abwasser ab Frühsommer an die Kunden zurückgezahlt würden. Die Vorbereitungen für die Rückzahlung seien nahezu abgeschlossen.

Zu kleine Wassermenge berechnet

Vor gut sieben Wochen hatten Ammon und Berner in einer Pressekonferenz im Rathaus den schwerwiegenden Fehler gebeichtet, der bei vielen Bürgern Fragen nach dem Kontrollsystem im Fellbacher Vorzeigebad aufkommen ließ. Durch einen Datenfehler, erläuterten die beiden Verantwortlichen im März, sei eine zu kleine Wassermenge für das Fellbacher Familien- und Freizeitbad F3 berechnet worden. Die SWF hatten sechs Jahre einen Verbundzähler genutzt, bei dem nur ein Teil der Wassermenge gezählt und dann multipliziert werden muss. Durch diesen Fehler wurde der Faktor zehn in der Abrechnungsbank nicht eingetragen und somit nur ein Zehntel der Wassermenge für Frisch- und Abwasser abgerechnet.

Erkannt wurde das Versäumnis erst, als im Herbst 2019 im F3 ein neuer Zähler eingebaut worden war. Nachdem der Fehler intern erkannt worden war, informierten die Vertreter der Stadt und der Stadtwerke Fellbach dann am 15. März dieses Jahres die bis dahin ahnungslose Öffentlichkeit. Dabei sagte das Duo die Rückerstattung der zu viel abgerechneten Kosten für alle Wasserkunden zu.

Mit dem Landeskartellamt abgestimmt

Nach einer gründlichen Aufarbeitung der Fehlberechnungen über den gesamten Zeitraum vom 15. September 2013 bis zum 16. September 2019, die einige Zeit in Anspruch genommen habe, beginne nun „der Prozess für die Rückerstattung“. Dies erfolge zudem in enger Abstimmung mit dem Landeskartellamt.

Damit sich die Guthabenauszahlungen nicht mit den jährlichen Turnusabrechnungen überschneiden, werden sie ab Mitte Juni an die Fellbacher Bürgerinnen und Bürger verschickt. Ausführlichere Erläuterungen zur Prozedur gibt es bereits zuvor durch das SWF-Kundenmagazin Synergie 02/2021, das Anfang Juni an alle Fellbacher Haushalte verteilt wird. Darin wird die detaillierte Vorgehensweise bei der Berechnung der Gutschriften beschrieben und die weitere Abwicklung skizziert.

Ermittlung ehemaliger Kunden

Zu den Modalitäten der Rückzahlung erklärt Gerhard Ammon: „Die zur Rückzahlung verwendete Kontoverbindung wird unseren aktuellen Kunden zu Prüfzwecken auf der Abrechnung aufgedruckt. Änderungen können selbstverständlich mitgeteilt werden. Bei unseren ehemaligen Kunden werden wir die neuen Adressen, sofern sie uns nicht vorliegen, selbstverständlich versuchen zu ermitteln.“