Die Haftpflichtprämien für Belegärzte sind enorm gestiegen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag sieht Handlungsbedarf. Für das Charlottenhaus schlägt sie eine schnellere Lösung vor.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Die Geburtsklinik Charlottenhaus hat Probleme, einen neuen Belegarzt zu finden. Die Gründe: enorm gestiegene Haftpflichtprämien sowie die hohe Arbeitsbelastung – Belegärzte müssen sowohl die Schichten in der Klinik abdecken, als auch die eigene gynäkologische Praxis führen. Nun hat sich die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, zu Wort gemeldet. Auch sie sieht Handlungsbedarf, was die Haftpflichtprämien für Belegärzte angeht. Bei Neuverträgen betragen diese laut dem Berufsverband der Frauenärzte inzwischen knapp 70 000 Euro im Jahr, auch Altverträge sollen sukzessive in der Höhe angepasst worden sein, sodass bundesweit immer mehr Belegärzte aufgeben. Sollte sich im Fall des Charlottenhauses kein neuer Belegarzt finden, könnte das zum Aus der Geburtshilfe führen.

 

Noch fehlt eine richterliche Klärung

„Der freie Ort der Geburtswahl soll garantiert werden“, betont Maag. Bei den Hebammen habe man wegen der hohen Haftpflichtkosten schon reagiert, „nun muss man sich auch bei den Belegärzten kümmern“, so Maag, die verspricht, sich dafür einzusetzen. Da ihre Partei mit Jens Spahn den Gesundheitsminister stellt, ist der Weg für sie nicht weit. Einer Einschätzung des Verbands der Frauenärzte widerspricht Maag aber: Mitnichten sei es aufgrund des Anti-Korruptionsgesetzes nicht mehr möglich, dass die Krankenhäuser für die Belegärzte die Haftpflichtprämien übernehmen. Das Robert Bosch Krankenhaus (RBK) könnte das für die Belegärzte am Charlottenhaus durchaus tun, so Maag. Das RBK bekomme auch ganz andere Bedingungen. „Es muss nicht, aber es kann“, sagt Maag . Sie beruft sich auf eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom April 2017 zu dem Thema. Eine richterliche Klärung gibt es dazu noch nicht. Liest man die Einschätzung, würde wohl nur in folgendem Fall gegen das Anti-Korruptionsgesetz verstoßen: Wenn eine Übernahme der Haftpflichtkosten durch eine Klinik konkret an Patientenzuweisungen durch den Arzt ans Krankenhaus verknüpft wäre. Es dürfe bei der Übernahme nicht der Verdacht einer verdeckten Zuweiserprämie aufkommen, betont der Wissenschaftliche Dienst.

Befragung zur Situation der Belegärzte läuft

Das Bundesgesundheitsministerium will, bevor es handelt, eine Befragung abwarten. Diese läuft gerade bei Kliniken, Versicherungen und Belegärzten zu der aktuellen Situation in Bezug auf die Haftpflichtprämien und die Entwicklung der Versorgung durch Belegärzte. Auf Grundlage der Ergebnisse werde der Bewertungsausschuss über mögliche Anpassungen der Vergütung beraten, so eine Sprecherin.