Die Stadt Heidelberg will mit allen Mitteln verhindern, dass das ehemalige Innenstadtgefängnis vorübergehend für den Maßregelvollzug genutzt wird. Sozialminister Lucha wirbt für eine Verständigung – und droht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Im Streit um die geplante vorübergehende Nutzung des ehemaligen Heidelberger Gefängnisses Fauler Pelz als geschlossene Klinik des Maßregelvollzugs reicht die Stadt Heidelberg jetzt Klage gegen das Land ein. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss von Anfang Juni wolle den elf Millionen Euro teuren Umbau des historischen Sandsteinbaus zu einer Klinik für suchtkranke Straftäter verhindern, sagte der Baubürgermeister Jürgen Odszuck (CDU) am Dienstagabend. Zuvor hatte das Sozialministerium der Stadt einen neuerlichen Vertragsentwurf für die Zwischennutzung des im Landesbesitz befindlichen Gebäudes zugesandt. Sie soll demnach auf drei Jahre befristet sein. Sogar eine Vertragsstrafe, deren Höhe noch zu verhandeln sei, ist darin vorgesehen. Sie soll in jedem Monat fällig werden, in denen der Bau über den 30. Juni hinaus vom Maßregelvollzug genutzt wird. Die Stadt möchte den Faulen Pelz für eine Erweiterung der Universität nutzen.

 

Der Sozialminister droht indirekt

„Unsere Hand bleibt ausgestreckt“, sagte der Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in Stuttgart. der überarbeitete Vertragsentwurf sei ein erneutes Signal der Verständigung. „Jetzt ist es an der Zeit, dass beide Seiten klug und vorausschauend handeln.“ Gleichzeitig betonte er, dass „auch die universitäre Nachnutzung des Faulen Pelzes nur im Konsens zwischen Stadt und Land gut gestaltet werden“ könne.

Unklar blieb, ob dies als Drohung zu verstehen ist, dass das Land von den langfristigen Plänen für den Faulen Pelz, die bisher auch vom Wissenschaftsministerium unterstützt und entwickelt wurden, festhält. Die Stadt äußerte sich zu dem neuen Vertragsentwurf bisher nicht. Er sei ihm zu kurzfristig zugegangen, sagte Odszuck.

Bereits 17 vorzeitige Entlassungen

Bei der Gemeinderatssitzung hatten zwei Vertreter des Regierungspräsidiums erklärt, ihre Behörde unterstütze die Pläne des Sozialministeriums. Ansonsten müssten weitere suchtkranke Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden. Landesweit sei dies in diesem Jahr bereits 17 Mal geschehen. Die Argumentation des Sozialministeriums, es gebe keine schnellen Alternativen, sei in dieser Hinsicht nachvollziehbar.