45 Prozent der Ausnahmeanträge sind bisher in Stuttgart abgelehnt worden. Die Belastung mit Stickstoffdioxid ist derweil an den drei Stuttgarter Messstellen zurückgegangen.

Stuttgart - Der Berg von Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt ist fast abgearbeitet. Im Ordnungsamt waren am Montag noch 174 Anträge unerledigt. In der vergangenen Woche seien nur noch 45 neu eingegangen, zu den Spitzenzeiten waren es mehr als 100 am Tag, so die Pressestelle der Stadt auf Anfrage.

 

Das Diesel-Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 gilt sei 1. Januar, für die Stuttgarter selbst seit dem 1. April. Insgesamt sind bisher 12 177 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt worden, 5587 davon von Stuttgartern. 1509 Anträge fielen unter einen generellen Ausnahmetatbestand, weitere 5644 wurden genehmigt, 4830 oder 45,3 Prozent wurden abgelehnt.

Kretschmanns Mittelwert zählt nicht

Die Belastung mit Stickstoffdioxid ist an den drei Stuttgarter Messstellen, die eine Überschreitung des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel registrierten, zurückgegangen. Am Neckartor waren es im Juni-Jahresmittel 64,5 (Jahresmittel 2018: 70,7), an der Hohenheimer Straße 60 (64,9), am Klett-Platz 46,1 (46,2) Mikrogramm.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verwies am Dienstag darauf, dass die Belastung am Neckartor in den ersten fünf Monaten im Mittel bei 57 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gelegen habe. Die Bildung eines solchen Mittelwertes ist allerdings nicht zulässig und wird nicht anerkannt, das hat der Europäische Gerichtshof Ende Juni entschieden. Ein Verstoß gegen EU-Recht liege schon dann vor, wenn Grenzwerte an einzelnen Standorten überschritten werden.

DUH drängt auf Zwangsgeld

Die grün-schwarze Landesregierung will ein weiteres großflächiges Fahrverbot, das Euro-5-Diesel träfe, vermeiden. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach zuletzt von streckenbezogenen oder kleinräumigen Lösungen. Die Regierung hat es trotz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unterlassen, im Luftreinhalteplan ein Euro-5-Verbot zu planen. Der Verwaltungsgerichtshof setzte dazu den 1. Juli als letzte Frist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Kläger hat am Dienstag beantragt, das Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro gegen das Land zu verhängen. „Die Bürger haben ein Recht darauf, im gesamten Stadtgebiet saubere Luft zu atmen, die Regierung muss dieses Recht gewährleisten“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.