Mangelndes Internet in den Flüchtlingsunterkünften bleibt ein Dauerbrenner. Offenbar sind mehrere Anträge für geförderte Interimslösungen abgelehnt worden. Das ist nicht das einzige Problem, wie eine Erhebung zeigt.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Wie viele geflüchtete Kinder sind vom digitalen Unterricht komplett ausgeschlossen gewesen? Das ist weiter unklar. Die Stadt habe bis heute nicht darlegen können, ob alle die Möglichkeit hatten, am Fernunterricht teilzunehmen, beklagen drei Vorstandsmitglieder der Liga der Wohlfahrtspflege, Uwe Hardt, Ina Schleser und Klaus Käpplinger, in einem gemeinsamen Statement. Die Liga hat deshalb im Juli eine eigene Erhebung vorgenommen – und erhöht damit den Handlungsdruck.

 

Auswertungen für 42 von 100 Unterkünften liegen vor, in denen mehr als 850 Schüler leben. Die Hauptergebnisse: Eine freie, ausreichende Internetverbindung ist in Stuttgarts Flüchtlingsunterkünften „die absolute Ausnahme“ – in 28 Prozent gebe es gar kein frei verfügbares Internet, in 60 Prozent sei dieses nur instabil in einzelnen Gebäudeteilen verfügbar. Außerdem: Die Ausstattung der schulpflichtigen Kinder mit digitalen Endgeräten in den Unterkünften sei „katastrophal“. Das überrascht, da die Stadt 13 000 iPads angeschafft und über die Schulen verteilt hatte.

Verheerende Folgen für Bildungschancen und Psyche befürchtet

Der Liga-Erhebung zufolge besaß in den teilnehmenden Heimen fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der Pandemie kein entsprechendes Gerät, um am Online-Unterricht teilzunehmen. Aus einer Unterkunft in der Ohnholdstraße heißt es: „Es wurden zunächst auch keine Tablets an unsere Kinder verliehen, weil sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.“ Bei einer anderen Unterkunft mit 25 Schülerinnen und Schülern wird ein anderes Problem genannt: „Viele Kinder konnten die Tablets nicht bedienen, es gab keine Anleitung.“

WLAN und digitale Endgeräte seien zwar nicht alles, so Hardt, Schleser und Käpplinger, aber während der Pandemie und für die Zukunft seien sie die Tür zur Bildung. „In Stuttgart hat sich diese Tür für viele Kinder und Jugendliche in den vergangenen 16 Monaten geschlossen, mit vermutlich verheerenden Folgen für Bildungschancen, Psyche, Spracherwerb und Integration“, schreiben die drei Vorstandsmitglieder.

„Bei Weitem nicht alle Kinder und Jugendlichen erreicht“

Mit ihrer Erhebung hat die Liga auch auf ein Statement des Leiters des Schulverwaltungsamts, Andreas Hein, reagiert. Der hatte Ende Juni im Jugendhilfeausschuss berichtet, dass es laut den geschäftsführenden Schulleitern in keiner Schulart Kinder gebe, „die nicht erreicht worden seien“.

Man wolle die Stadt in keiner Weise vorführen, betont Liga-Sprecher Hardt. Doch die Berichte aus den Unterkünften zeigten, „dass bei Weitem nicht alle Kinder und Jugendlichen erreicht wurden und es weitere Anstrengungen braucht, damit kein Kind in Stuttgart schulisch abgehängt wird“.

Budget reicht für mindestens zehn Anträge

Die Stadt will das WLAN-Problem zweigleisig angehen: Träger und Freundeskreise können Zuschüsse für WLAN-Interimslösungen beantragen (50 000 Euro insgesamt, bis zu 5000 Euro pro Unterkunft, das Budget reicht also für mindestens zehn Anträge). Parallel wird an der langfristigen Lösung gearbeitet. Laut Liga sind wegen der Förderkriterien bereits Anträge abgelehnt worden. So müssen mindestens 20 Prozent der Bewohner schulpflichtige Kinder sein. In einem Möhringer Heim, das nicht zum Zuge kommt, sind es allerdings nur 9,2 Prozent (zehn Kinder). „Jeder hat ein Recht auf einen Online-Zugang – dazu passen diese Förderkriterien nicht“, meint Asylpfarrer Joachim Schlecht.

Rückmeldungen aus Unterkünften

Einblick 1
Bericht aus einer Botnanger Unterkunft: „Manche Familien versuchten, sich mit enormem Kostenaufwand durch mobile Daten zu helfen. In der Praxis sah es dann so aus, dass die Kinder in den Küchen, im Badezimmer, im Gemeinschaftsraum saßen und dort versuchten, den digitalen Unterricht zu verfolgen. Da (. . .) Küchen jedoch auch von mehreren Personen genutzt werden, war auch dort keine Rede von ruhigem Umfeld.“

Einblick 2
Bericht aus einer Sillenbucher Unterkunft: „Die Schule war oft der

einzige Begegnungsraum mit Kindern aus anderen Familien im Stadtteil. Ein Ort, Lebenserfahrung zu sammeln, um wichtige Fortschritte in ihrer Entwicklung

zu vollziehen. Das ist weit mehr als Wissensvermittlung. Aus fröhlichen Kindern wurden in vielen Fällen wieder wortkarge stille und scheue Kinder, denen es nun noch schwerer fällt, den Anschluss zu finden. WLAN ist da nur ein Baustein.“

Förderkriterien
Um Mittel für WLAN-Interimslösungen zu bekommen, müssen fünf Kriterien erfüllt sein: Es werden nur Interimslösungen in Flüchtlingsunterkünften mit mindestens 50 Plätzen gefördert. Die verbleibende Restlaufzeit der Unterkunft muss mindestens 24 Monate betragen. Es werden nur Interimslösungen in Flüchtlingsunterkünften mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent schulpflichtiger Kinder gefördert. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept

für den jeweiligen Standort muss vorgelegt werden. Die bautechnische Umsetzung

muss vom Liegenschaftsamt genehmigt worden sein.