An der Grenze zur Schweiz legen die Behörden einen Hof still. Der Grund: In dem landwirtschaftlichen Betrieb in Blumberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. 102 Strauße und 28 Hühner müssen getötet werden.

An der Grenze zur Schweiz legen die Behörden einen Hof still. Der Grund: In dem landwirtschaftlichen Betrieb in Blumberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. 102 Strauße und 28 Hühner müssen getötet werden.

 

Villingen-Schwenningen - Nach dem Auftreten der Geflügelpest haben die Behörden im Schwarzwald-Baar-Kreis einen landwirtschaftlichen Betrieb vorübergehend stillgelegt. Alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen seien eingeleitet worden, teilte das zuständige Landratsamt in Villingen-Schwenningen am Dienstag mit. Ein Ausbreiten der sogenannten Vogelgrippe solle damit verhindert werden. Betroffen sei ein Geflügelhof bei Blumberg an der deutsch-schweizerischen Grenze. Der gesamte Geflügelbestand des Betriebes, 102 Strauße und 28 Hühner, sei aus Sicherheitsgründen getötet worden. Dadurch soll das weitere Ausbreiten des Erregers gestoppt werden.

Die Geflügelpest wurde von den Behörden bei einer Routinekontrolle entdeckt, sagte eine Sprecherin. Es handele sich um eine leichte Form der Seuche. Die Tiere zeigen noch keine Krankheitssymptome. Dennoch schreibe das Gesetz das Töten des gesamten Tierbestandes vor.

Sperrzone errichtet

In einem Kilometer rund um den Bauernhof wurde zudem eine Sperrzone eingerichtet. In dieser ist zum Beispiel der Transport von lebendem Geflügel verboten. Weitere Geflügelhaltungen und sonstige Betriebe befinden sich den Angaben zufolge nicht in dem Gebiet. Das Sperrgebiet gelte für mindestens drei Wochen, hieß es. Davor müsse es grundlegend gereinigt und desinfiziert werden.

Das Landratsamt geht davon aus, dass weitere Tiere oder Betriebe nicht betroffen sind. Für Bürger hat es am Dienstag eine Telefon-Hotline eingerichtet.

Die Geflügelpest tritt in Deutschland immer wieder auf. In diesem Jahr verzeichneten die Behörden deutschlandweit zwölf Fälle. In Baden-Württemberg hatte es sie zuletzt 2011 gegeben, damals war ein Betrieb im südbadischen Kreis Lörrach betroffen.

Was ist die Geflügelpest?

Vogelgrippe, Geflügelpest, Hühnerinfluenza - die Tierseuche hat mehrere Namen. Der historisch entstandene Begriff Geflügelpest unterstreicht die Schwere der Krankheit - „Pest“ steht umgangssprachlich für einen Seuchenzug mit zahlreichen Todesfällen, unabhängig vom Erreger. Da die Erreger der klassischen Geflügelpest Grippeviren sind, haben sich die Tiermediziner international auf die Bezeichnung Aviäre Influenza geeinigt, übersetzt „Vogelgrippe“. Je nach betroffener Geflügelart wird auch von beispielsweise Hühner-, Gänse- oder Enteninfluenza gesprochen.

Bei der Aviären Influenza unterscheiden die Fachleute schwach-, mittel- und hochpathogene (krank machende) Erreger. Das Virus H5N1 gehört zu den hochpathogenen Erregern. Das natürliche Reservoir dieses Virus sind Wasservögel, die gewöhnlich kaum daran erkranken. Hühner und Puten verenden dagegen größtenteils bereits 24 bis 48 Stunden nach Kontakt mit dem Virus. Es kann daher auch große wirtschaftliche Schäden verursachen.

Verschiedene Vogelgrippeviren können auch Menschen krank machen. Mit dem Erreger H5N1 können sich Menschen allerdings in der Regel nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln anstecken. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind nur in seltenen Einzelfällen beschrieben worden.