In einem Betrieb in Auenwald ist das Geflügelpest-Virus H5N8 festgestellt worden. Das Landratsamt richtet eine Sperr- und eine Überwachungszone ein. Was Geflügelhalter jetzt beachten sollten, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Auenwald - Ein Geflügelpest-Verdachtsfall in Auenwald ist am Wochenende offiziell bestätigt worden. Damit hat die Ausbreitung der Seuche auch den Rems-Murr-Kreis erreicht. Das Landratsamt in Waiblingen hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die von Sonntag, 28. März, an Gültigkeit hat. Diese legt in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk und in einem weiteren Radius von insgesamt zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet fest.

 

Im Sperrbezirk gelten fortan strenge Melde- und Haltungsregeln, im Beobachtungsgebiet muss Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landratsamtes unter www.rems-murr-kreis.de.

In Russland sollen sich auch Menschen mit H5N8 infiziert haben

In dem Auenwälder Betrieb war das Virus durch eine Lieferung von Junghennen aus Nordrhein-Westfalen gelangt. Das Geflügelpestvirus H5N8 gilt als hochgradig ansteckend und endet für betroffene Wild- und Nutztiere oft tödlich beziehungsweise mit Massenkeulungen in betroffenen Betrieben. Seit Herbst 2020 gibt es eine Ansteckungswelle mit dieser Krankheit, die von Wildvögeln ausgeht. Diese können das Virus über weite Strecken hinweg verbreiten.

Lange Zeit galt die Geflügelpest als ungefährlich für Menschen, laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ haben sich aber im Februar in Russland erstmals Menschen mit dem Virus infiziert.