Durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst erhalten alle Beschäftigten von Bund und Kommunen einmalig 3000 Euro als Inflationsausgleich. Auch Bundeswehrsoldaten können sich auf mehr Geld freuen.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Nach monatelangem Ringen im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst haben sich die Verhandlungspartner der Gewerkschaften (Verdi/dbb/EVG) und Arbeitgeber von Bund und Kommunen am 23. April 2023 auf den höchsten Tarifabschluss seit Jahrzehnten geeinigt.

 

Für die über 2,4 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen bedeutet das angesichts der hohen Inflation eine deutliche finanzielle Entlastung.

Wann wird der Inflationsausgleich an die Mitarbeiter der Bundeswehr ausgezahlt?

Militärische und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr gehören zu den Bediensteten des Bundes. Laut Tarifvertrag im öffentlichen Dienst wird noch in diesem Jahr die erste Auszahlung der sogenannten Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen (s. Info unten).

Da für Beamte – und damit auch für Soldaten – die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes erst noch in einem Gesetz durch den Bundestag beschlossen werden muss, ist mit einer Auszahlung nicht vor September/Oktober 2023 zu rechnen.

Insgesamt erhalten alle Angestellte, die nach dem TVöD bezahlt werden, sowie Beamte – also auch alle militärischen und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr – eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlung in Höhe von 3000 Euro.

Wie viel kostet der Tarifabschluss die Bundeswehr?

Das Verteidigungsministerium rechnet aufgrund des jüngsten Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst mit Mehrausgaben von rund 3,1 Milliarden Euro. Aktuell sind etwa 264 000 Männer und Frauen bei der Bundeswehr beschäftigt. 183 000 sind Soldatinnen und Soldaten, davon wiederum 57 304 Berufssoldaten (Stand: Februar 2023).

Berufssoldaten verpflichten sich – im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit – freiwillig dazu, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten. Als Bundesbeamte treten sie im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, die mit Ende des Verpflichtungszeitraums ausscheiden, mit Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand (62 bzw. 65 Jahre je nach Dienstgrad).

Was ist das Einkommen der Soldaten?

Bundeswehrsoldaten sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie bekommen allerdings nicht wie Tarifbeschäftigte ein Entgelt, sondern wie Beamte eine Besoldung und als Ruheständler eine Pension.

Die Besoldung setzt sich aus dem Dienstgrad beziehungsweise dem Amt und der Besoldungsgruppe zusammen. Gezahlt wird die Besoldung monatlich und frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen.

Dazu kommen mögliche Zuschläge wie Familienzuschlag bei Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft und/oder Kindern; Erschwerniszulagen (Dienst zu ungünstigen und/oder wechselnden Zeiten, Zulagen für Tauchertätigkeiten, Zulangen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffe oder die Arbeit in Spezialgruppen etc.).

Wie hoch ist die Besoldung der Bundeswehr-Mitarbeiter?

Beamtenanwärter gehobener Dienst: 1530 Euro

Beamter mit Qualifikation/Regierungssekretär (A 6, Erfahrungsstufe 12): 2470,22 Euro

Beamter mit Qualifikation/Regierungsrat (A 13, Erfahrungsstufe 14): 4511,11 Euro

Stabsunteroffizier (A 6, Erfahrungsstufe 3): 2653,55 Euro

Feldwebel (A 7, Erfahrungsstufe 2): 2649,34 Euro

Leutnant (A 9, Erfahrungsstufe 2): 3028,80 Euro

Hauptmann (A 11, Erfahrungsstufe 3): 3990,79 Euro

(Quelle: Besoldungstabelle Bundeswehr, Stand: 15. Dezember 2022)

Info: Inflationsprämie im öffentlichen Dienst

Inflationsprämie
Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro gewähren. Das sieht die Inflationsausgleichsprämie (auch Inflationsprämie, Inflationsausgleich oder Inflationszulage) vor.

Tarifabschluss
Ein wichtiger Punkt des Abschlusses im öffentlichen Dienst beinhaltet diese steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro in mehreren Stufen. Die Voraussetzungen werden geregelt in einem „Tarifvertrag zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise/Inflationsausgleich“. Hier ein Überblick:

Sonderzahlung
Die erste Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.

Inflationsausgleich
Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei. Ab März 2024 soll es als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Lohn geben. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro brutto erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.

Laufzeit
Die Laufzeit der Vereinbarung im öffentlichen Dienst soll 24 Monate betragen.