Wenn es um die kostenpflichtigen Tests geht, ist immer nur die Rede von Ungeimpften. Doch was ist mit den Geimpften? Müssen diese ab Montag auch für eine Testung zahlen?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Am Montag endet offiziell das Angebot der kostenlosen Bürgertestung der Bundesregierung. Von da an müssen alle Corona-Tests aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

 

Bislang wird in den Medien aber meist von den Ungeimpften als Leidtragende der kostenpflichtigen Tests gesprochen. Immerhin brauchen diese einen negativen Nachweis als Zugangsberechtigung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens.

Aber was ist eigentlich mit den Geimpften?

Werden die Corona-Tests auch für Geimpfte kostenpflichtig?

Ja, ab Montag müssen auch geimpfte und genesene Personen für Corona-Tests bezahlen. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt hierzu: „Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger endet daher am 11. Oktober 2021. Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in den §§ 2 – 4 TestV genannten Gründen haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen.“

„Alle Bürger und Bürgerinnen“ umfasst in dieser Definition auch die Geimpften und Genesenen. Es spielt indes auch keine Rolle, ob man einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lässt. In beiden Fällen kann man sich nur noch kostenlos testen lassen, wenn man entweder typische Symptome einer Corona-Infektion aufweist oder zu einer der weiterhin anspruchsberechtigten Personengruppen gehört. Wen dies betrifft, lesen Sie hier.

Geimpfte müssen sich nicht mehr testen lassen

Für Geimpfte und Genesene gibt es anders als für Ungeimpfte jedoch so gut wie keine Situation mehr, in der sie einen Corona-Test benötigen. Immerhin gilt der Impf- oder Genesungsnachweis überall als Zutrittsberechtigung. Lediglich bei dem Verdacht (z.B. bei Symptomen) auf eine Corona-Infektion sollten sich auch geimpfte und genesene Personen testen lassen. In diesem Fall werden die Kosten nach Absprache mit einem Arzt auch weiterhin übernommen.

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