Nur einen Etappensieg konnten die Geislinger Nachbarkommunen vor Gericht erzielen. Zwar hat das Gericht die Weisungen des Ministeriums kassiert – doch zahlen müssen die Nachbarn künftig trotzdem.

Region: Corinna Meinke (com)

Geislingen - In einem landesweit wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag eine Kostenbeteiligung von Nachbarkommunen bei Schulsanierungen gefordert. Das Gericht kam am Beispiel der Stadt Geislingen und ihrer zwölf zahlungsunwilligen Nachbarorte zu dem bisher nur mündlich vorgetragenen Schluss, die Nachbarn seien in der Pflicht zur Mitfinanzierung , sobald der Anteil der auswärtigen Schüler einer Schule seit fünf Jahren mindestens 50 Prozent betrage. Die klagenden Nachbarn errangen immerhin einen Teilerfolg, da das Gericht Bescheide des Kultusministeriums an die Nachbarkommunen aufhob und so den Weg freimachte für ein erneutes Abstimmungsverfahren mit Geislingen über die Höhe der Kostenumlage.

 

Der damalige Oberbürgermeister Amann ist vorgeprescht

Das Gericht kritisierte, die Stadt Geislingen habe das Ministerium als oberste Schulbehörde angerufen, ohne dass ein Gemeinderatsbeschluss vorgelegen habe. „Da ist der damalige Oberbürgermeister Wolfgang Amann vorgeprescht und Sie als Nachbarn fühlten sich schlecht informiert“, sagte Jan Bergmann, der vorsitzende Richter der 12. Kammer.

Vor einem Jahr hatte das Kultusministerium die Nachbarkommunen angewiesen, mit Geislingen über eine Mitfinanzierung der Sanierungen des Michelberggymnasiums und der Daniel-Straub-Realschule in Verhandlungen zu treten und die Höhe dieser Umlage in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu fixieren. Diese Bescheide hob das Gericht jetzt auch deshalb auf, weil es das Ministerium versäumt hatte, die Kommunen vorher Stellung nehmen zu lassen und sah damit einen wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsatz verletzt.

Die erste Lex Geislingen 1985 drehte sich um den Neubau

„Wenn Sie hier Recht bekommen, geht es von vorne los“, prognostizierte Bergmann die Reaktion der Stadt Geislingen auf das Urteil, die sich mit einem Gemeinderatsbeschluss sofort wieder an das Ministerium wenden könne. Schon 1985 hatte es nach einem jahrelangen Rechtsstreit die erste Lex Geislingen durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegeben, in der die selben Nachbarkommunen dazu verpflichtet worden waren, sich an den Baukosten des Michelberggymnasiums zu beteiligen. Rund 30 Jahre später wird jetzt wegen der Kostenbeteiligung an der Generalsanierung eben dieser Schule und der Geislinger Daniel-Straub-Realschule gestritten.

Es geht um den ordnungsgemäßen Schulbetrieb

Die Stuttgarter Richter folgten jetzt erklärtermaßen der damaligen Verwaltungsgerichtshof-Argumentation. Jan Bergmann sagte: „Wir wollen dieses Urteil fortschreiben.“ Dabei berief sich die Stuttgarter Kammer allerdings nicht auf eine finanztechnische, sondern auf eine schulrechtliche Auslegung des Falles. „Den Finanzstreit wollen wir rausnehmen, der ist gar nicht mehr die Frage, hier geht es vielmehr um den ordnungsgemäßen Schulbetrieb“, sagte der vorsitzende Richter Bergmann und erinnerte an den schlechten baulichen Zustand des Gymnasiums, dem nun mit einer Generalsanierung mit Kosten von 15,6 Millionen Euro begegnet werden müsse. Die Argumente der klagenden Kommunen verfingen vor Gericht nicht. Von einer „Luxussanierung mit offenem Ende“ hatte der Gingener Bürgermeister Marius Hick gesprochen. Die Rede war auch davon, Geislingen habe das Gymnasium jahrzehntelang baulich vernachlässigt und angesichts der Sachkostenbeiträge des Landes, die Geislingen für die Schulen erhalte, käme es einer Doppelfinanzierung, wenn sich die Kommunen beteiligen müssten. „Das überzeugt nur begrenzt, einen Neubau hätten Sie ja in jedem Fall mitfinanzieren müssen“, sagte dagegen Bergmann und ergänzte, eine Beteiligung an der jetzigen Sanierung käme die Kommunen jedenfalls günstiger.

Geislingen übernimmt Aufgaben der Nachbarn

„Selbstverständlich müssen Sie mitzahlen, ihre Schüler haben die Schulen ja auch mit abgenutzt,“ erklärte Bergmann weiter und bezeichnete es als unzumutbare Kosten, sollte die Standortgemeinde Geislingen die Sanierung alleine bezahlen. Immerhin übernehme die Stadt auch Aufgaben der Kommunen.

Zuvor hatten Vertreter des Kultusministeriums erklärt, die landesweit pauschalierten Sachkostenbeiträge ersetzten lediglich die Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb. Rücklagen für Sanierungen würden daraus nicht gebildet. Geislingen saniert momentan das Michelberggymnasium für geschätzte 15,6 Millionen Euro. Die 3,5 Millionen Euro teure Sanierung der Daniel-Straub-Realschule ist fast beendet.