Es gibt klare Regeln, wann gelbe Säcke am Straßenrand zur Abholung bereit gestellt werden dürfen. Doch nicht alle Bürger in Stuttgart-Süd halten sich daran, und manche sind gar besonders dreist.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Kaltental - Ein Schild am Zaun weist darauf hin, dass das Abstellen von gelben Säcken verboten ist. Doch die Buchstaben sind nur schwer zu entziffern. Denn irgendjemand hat sie mit dunkelrosa Farbe übersprüht. Und wie zum Beweis hängen daneben die großen Tüten mit dem Plastikmüll. Das sei ein Dauerzustand, kritisieren Anwohner. Gemeint ist das untere Ende der Treppe zwischen der Engelbold- und der Burgstraße, ein viel begangener Weg hinunter zur Stadtbahnhaltestelle „Kaltental“. An dieser Stelle hängen die Säcke oft schon lange vor dem Abholtermin. Insbesondere im Sommer kann das schnell zum Problem werden, denn in den Joghurtbechern, Getränkekartons und Wurstverpackungen befinden sich oft noch Essensreste. Die schimmeln, stinken und locken Viehzeug an. Doch auch in der kalten Jahreszeit sind die gelben Säcke kein schöner Anblick. Und bei Sturm werden sie oft weggeweht.

 

Rechtliche Ahndung der Müllsünden ist schwierig

Darum gibt es klare Regeln, wann Abfallbehälter und Müllsäcke am Straßenrand zur Abholung bereit gestellt werden dürfen beziehungsweise müssen. „Diese Bereitstellung soll grundsätzlich nicht vor 18 Uhr am Abend vor dem Abfuhrtermin erfolgen beziehungsweise am Abfuhrtag spätestens bis 7 Uhr“, sagt Tanja Kiper, die bei der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Aktuell werden die Säcke alle drei Wochen abgeholt. Zuständig dafür ist aber nicht die Stadt, sondern die Firma Schaal und Müller aus Ditzingen. Die Abholtermine stehen im gedruckten AWS-Abfallkalender, der immer zum Jahreswechsel an alle Haushalte verteilt wird. Alternativ sind sie im Internet unter www.stuttgart.de/gelber-sack zu finden.

„Die auf öffentlichen Flächen abgelagerten oder liegen gebliebenen gelben Säcke stellen grundsätzlich eine unerlaubte Lagerung von Abfällen zur Beseitigung gemäß Paragraf 69 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar“, erklärt Kiper. In diesem Zusammenhang sei geplant, im Zuge einer breit angelegten Kampagne zur Stadtsauberkeit künftig das Personal beim städtischen Vollzugsdienst gezielt aufzustocken, um die Einhaltung dieses Paragrafen besser kontrollieren zu können. „Allerdings ist eine rechtliche Ahndung grundsätzlich schwierig, da der Verursacher meist nicht feststellbar beziehungsweise nicht rechtssicher nachweisbar ist“, sagt Tanja Kiper. Allerdings gilt auch, dass wer erwischt wird, bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen muss, ergänzt der städtische Pressesprecher Martin Thronberens. Die Abfallwirtschaft werde bereits heute tätig und schreibe in Fällen grober Zuwiderhandlung gegebenenfalls die zuständigen Grundstückseigentümer beziehungsweise die Anwohner vor Ort an und informiere über die richtige Bereitstellung und Befüllung von gelben Säcken, sagt Kiper.