Kurz vor einem Spitzengespräch zwischen Land und Kommunen präsentiert Kultusministerin Eisenmann einen unabgesprochenen Vorschlag zur Finanzierung der Flüchtlingskosten – und brüskiert damit Finanzministerin Sitzmann und Innenminister Strobl.

Stuttgart - Die Grünen im Landtag werfen Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vor, bei den Finanzverhandlungen der mit den Kommunen Wahlkampf zu betreiben und damit die Verhandlungsposition des Landes öffentlich zu torpedieren. „Mit ihrem plötzlichen Kurswechsel fällt Susanne Eisenmann nicht nur ihrem Parteifreund Thomas Strobl in den Rücken. Sie stellt sich auch gegen ihren eigenen Beschluss in der Haushaltskommission“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Thekla Walker am Montag.

 

Eisenmann hatte kurz vor dem Spitzengespräch von Land und Kommunen in der „Südwestpresse“ gefordert, die Finanzierung für geduldete Flüchtlinge künftig per Gesetz zu regeln, statt jeweils im Zuge der Haushaltsberatungen darüber zu verhandeln. Am Montagabend wollen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Präsidenten von Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag eine Einigung bei der Flüchtlingsfinanzierung finden.

Kommunen wollen Planungssicherheit

Vor drei Wochen hatte Sitzmann (Grüne) den Kommunen ein „finales Angebot“ vorgelegt. Sie sollten vom Land 2020 und 2021 statt 300 insgesamt 340 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung geduldeter Flüchtlinge erhalten. Auf diese Summe hatte sich die Haushaltskommission verständigt, der neben Sitzmann unter anderem auch Strobl und Eisenmann – als Koordinatorin der CDU-Seite – angehört. Eine gesetzliche Verankerung, wie von den Kommunen gefordert, war besprochen, aber nicht beschlossen worden. „Das CDU-geführte Innenministerium hat eine rechtliche Verpflichtung verneint und eine gesetzliche Grundlage deshalb abgelehnt. Frau Eisenmann hat zu keinem Zeitpunkt eine gegenteilige Auffassung vertreten“, sagte Walker. Finanzverhandlungen dienten nicht dazu, „sich als Spitzenkandidatin zu profilieren“. Eisenmann tritt bei der Landtagswahl 2021 gegen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an.

Selbstverständlich sei Strobl als Kommunalminister schon seit längerem mit den Vertretern der Kommunen über die Finanzierung gemeinsamer staatlicher Aufgaben im Gespräch, „auch zur Frage einer dauerhaften Regelung“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. „Die Verhandlungen öffentlich auszubreiten, würde die anstehenden Gespräche aber nicht einfacher machen.“ Die Kommunen fordern seit längerem, Planungssicherheit. Das Land müsse sich Land sich rechtlich verbindlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Versorgung von geduldeten Flüchtlingen dauerhaft mitzufinanzieren. „Schließlich geht es hier nicht um Kür-, sondern um Pflichtaufgaben der Kreise“, sagte Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.

SPD fordert Nachbesserungen

Eisenmann verteidigte ihren Vorstoß: „Die Unterbringung und Versorgung geduldeter Flüchtlinge ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen. Deshalb haben die Kommunen einen berechtigten Anspruch, dass wir uns als Land zu unserer Verantwortung bei den Kosten für geduldete Flüchtlinge bekennen.“ Für den Doppelhaushalt 2020/21 liege ein vernünftiger Finanzierungsvorschlag auf dem Tisch. „Ich plädiere zudem, dass das Land bis Ende 2021 gemeinsam mit den Kommunen eine gesetzliche Regelung erarbeitet, die verbindlich festschreibt, für welche Kosten das Land bei der Unterbringung und Versorgung geduldeter Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung regelmäßig aufkommt.“

„Grüne und CDU müssen sich zusammenraufen und bei den Flüchtlingskosten endlich eine dauerhafte Lösung für die Kommunen finden“, forderte die SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle. „Wenn die eine Ministerin nun plötzlich eine gesetzliche Regelung fordert, während die andere Ministerin versucht, die Kommunen mit einem „finalen Angebot“ unter Druck zu setzen, wird deutlich, wie tief der Riss innerhalb der Landesregierung tatsächlich geht.“ Auch bei der nachlaufenden Spitzabrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg seien Nachbesserungen nötig – viele Kommunen seien finanziell in Bedrängnis, weil sie zu lange auf die Nachzahlungen warten müssten.