Im Prozess um Geldwäsche in Schorndorf fordert der Ankläger Haftstrafen von bis zu 13 Jahren. Die Vorwürfe in der Anklage seien durch Indizien belegt. Die Verteidiger beginnen am Montag mit den Plädoyers.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Schorndorf - Der Geldwäsche-Prozess vor der 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, der im Juli begonnen hat, geht seinem Ende entgegen. Am Dienstag hat der Staatsanwalt Michael Wahl, der seit den ersten Ermittlungen gegen die vier Angeklagten maßgeblich in den Fall involviert ist, sein Plädoyer gehalten. „Es handelt sich hier um eines der größten Geldwäschekartelle, die bisher aufgeflogen sind“, sagt er zu Beginn seines nahezu zweistündigen Schlussvortrags. An dessen Ende standen die Strafforderungen: 13 Jahre für einen 51-jährigen Goldhändler aus Dubai, zwölf Jahre für seinen 45-jährigen Geschäftspartner aus Schorndorf, dreieinhalb Jahre für dessen Ehefrau und sechseinhalb Jahre für einen Angestellten, der als Kurier fungiert hatte.

 

Goldhändler aus Dubai als Drahtzieher

„Der Hehler ist schlimmer als der Stehler“, zitierte der Staatsanwalt ein Sprichwort. Denn ohne Geldwäsche könnten organisierte Verbrecher nichts mit ihren illegalen Einnahmen anfangen. Darum sehe das Gesetz hohe Strafen für Geldwäsche vor. Die Angeklagten hätten den Goldhandel zwischen Schorndorf und Dubai nur vorgetäuscht. Das angeblich gekaufte Gold sei über England zurück nach Dubai geschickt und dann wieder gekauft worden.

Die wortreichen Erklärungsversuche des Goldhändlers aus Dubai am Montag haben bei dem Staatsanwalt nicht verfangen. Der aus Pakistan stammende 51-Jährige hatte sich als erfolgreichen Geschäftsmann dargestellt, der es nicht nötig habe, illegale Geschäfte zu machen. Gier mache jedoch nicht vor gut verdienenden Menschen halt, so der Staatsanwalt. „VW ist das beste Beispiel. Die hätten es nicht nötig gehabt zu betrügen. In den USA sitzen jetzt aber einige Manager wegen zigfachen Betrugs in Haft.“ Dem Goldhändler weist er sogar die wichtigste Rolle in dem Quartett zu: „Er hielt Kontakt zu Drogenhändlern in Holland.“ Immer, wenn beim Zoll in Stuttgart eine Goldlieferung aus Dubai angemeldet wurde, kam aus Holland Geld – und das in bar.

Ein Zufall gibt den Ermittlern grünes Licht

Die hohen Summen, die von dem 45-jährigen Händler aus Schorndorf angegeben wurden, machte Zollfahnder 2017 stutzig, die sich daraufhin sein Geschäft anschauten. „Eine Klitsche, kleiner als dieser Gerichtssaal, in der Modeschmuck verkauft wurde“, beschreibt der Ankläger den Sitz des Schorndorfer Goldhändlers, der im Vorraum eines Supermarktes zu finden war. Von hier aus wurden rund 45 Millionen Euro in bar nach Dubai transferiert – darüber liegen die Zollanmeldungen des Schorndorfers vor.

Die Fahnder meldeten dem Staatsanwalt ihren Verdacht. „Das aber reichte nicht aus, um verdeckte Ermittlungen zu beginnen. Da kam uns der Zufall zu Hilfe.“ Ein 34-jähriger Mitarbeiter des Schorndorfers geriet im Januar 2018 in eine Routinekontrolle des Zolls an der deutsch-niederländischen Grenze. Mit 1,5 Millionen Euro in bar, versteckt im Kofferraum. Er habe 42 Kilogramm Gold in Holland verkauft, behauptete der Mann. Da der Wagen aus dem Rems-Murr-Kreis stammte, kam der Zoll in Stuttgart ins Spiel. Die Fahnder bohrten nach und fanden die Aufnahme einer Überwachungskamera, die den 34-Jährigen auf dem Parkplatz eines Supermarktes zeigt, wo er von einem in Holland als Drogenhändler bekannten Mann das Geld entgegennimmt.

Eine Fahndung wie bei James Bond

Nun begannen überaus umfangreiche verdeckte Ermittlungen unter dem Titel „Goldeneye“ – wie der James-Bond-Film –, die jede Menge Indizien zutage förderten. Genug, um die vier Angeklagten zu überführen, so der Staatsanwalt, auch ohne deren Aussagen. Sie hätten als Bande gearbeitet, um sich durch die Geldwäsche ein ständiges Einkommen zu verschaffen.

Die Frau des Schorndorfers habe die Buchhaltung gefälscht. Zwar sieht der Staatsanwalt, dass sie von ihrem Mann „getrieben“ wurde. Dennoch sei sie lange Zeit an dessen Machenschaften beteiligt gewesen. Ebenfalls eine kleinere Rolle habe sein 34-jähriger Mitarbeiter gespielt. Die Drahtzieher seien die beiden Händler gewesen, die allerdings ein paar entscheidende Fehler gemacht hätten. So falle in der Buchführung auf, dass Verluste wie etwa die beschlagnahmten 1,5 Millionen Euro, überhaupt nicht registriert wurden.

Neben den Haftstrafen fordert die Staatsanwaltschaft, den illegal erworbenen Gewinn aus der Geldwäsche einzuziehen: von dem 51-Jährigen eine Million Euro, von dem Schorndorfer Paar jeweils 370 000 Euro.

Die Verteidiger werden am Montag mit ihren Plädoyers beginnen.