Sie zählen bisherigen Ermittlungen zufolge zu den führenden Köpfen der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz: Die Bundesanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge Anklage gegen Mitglieder der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle „Revolution Chemnitz“ erhoben.

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Medienberichten zufolge Anklage gegen acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ erhoben. Den Männern werde vorgeworfen, sich im September vergangenen Jahres zusammengeschlossen zu haben um Anschläge zu begehen, heißt es in einem Bericht von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“. Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Anklage, ohne weitere Details zu nennen. Eine Sprecherin verwies auf eine Pressemitteilung dazu, die noch im Laufe des Tages veröffentlicht werden sollte.

 

Die Männer sollen auch einen bürgerkriegsartigen Aufstand in Berlin geplant haben, berichtete der Rechercheverbund. Grundlage für die Anklage sei die Auswertung von Chat-Protokollen auf den Handys der Beschuldigten.

Aktion am 3. Oktober geplant

Der Generalbundesanwalt ermittelt seit geraumer Zeit gegen die Gruppierung. Die acht Männer sitzen in Untersuchungshaft. Ein Großteil von ihnen zählt den bisherigen Ermittlungen zufolge zu den führenden Köpfen der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz.

Der Generalbundesanwalt war kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit am 1. Oktober 2018 gegen die Gruppe vorgegangen nach Hinweisen, dass für den 3. Oktober Gewaltaktionen in Berlin geplant gewesen sein sollen. Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März das Verfahren gegen „Revolution Chemnitz“ im Bereich Rechtsterrorismus als „eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen“ bezeichnet.