Der Impfpass gilt derzeit neben einem negativen Testergebnis oder einem Genesungsnachweis als Zugangsberechtigung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Aber was ist, wenn aufgrund einer durchgemachten Corona-Infektion nur eine Impfdosis vermerkt ist?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Lediglich der Impfstoff von Johnson & Johnson bietet bereits nach einer Dosis den vollen Schutz. Alle anderen in Deutschland zugelassenen Vakzine müssen zweimal verimpft werden. Es sei denn, man hat bereits eine Corona-Infektion durchgestanden. In diesem Fall empfiehlt die Ständige Impfkommission nur eine Impfung nach frühestens sechs Monaten. Diesem Umstand haben es gerade jedoch etliche Menschen in Deutschland zu verdanken, dass sie Probleme damit haben, sich im Restaurant oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens als vollständig geimpft auszuweisen.

 

Die digitale Lösung

Seit letzter Woche steht der digitale Impfpass in Deutschland zur Verfügung. Statt des gelben Heftleins kann die Impfung fortan auch über das Smartphone nachgewiesen werden. Allerdings haben Genesene bisher das Problem, dass Ihnen lediglich eine Impfung bestätigt wird. Bei den Impfstoffen, die zweimal verimpft werden müssen, kann dies mitunter dazu führen, dass kein vollständiger Impfschutz in der App angezeigt wird. Aus diesem Grund müsste auch weiterhin ein Nachweis über eine bereits durchgestandene Impfung erbracht werden. In der Corona-Warn-App kann zumindest ein positiver PCR-Test oder anderer Erregernachweis hinterlegt werden, der die Infektion bestätigt. In Kombination mit dem Impfzertifikat kann so der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Die CovPass-App besitzt diese Funktion in der aktuellen Version noch nicht. Sie soll allerdings in den kommenden Wochen nachgereicht werden. Mehr zu dieser Problematik lesen Sie in diesem Artikel.

Die analoge Lösung

Wer den digitalen Impfausweis nicht benutzen möchte, kann seinen Impfstatus selbstverständlich auch in Papierform belegen. Falls sich in Ihrem Impfpass kein entsprechender Vermerk über die durchgemachte Corona-Infektion findet, sollten Sie laut Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg zusätzlich eines der folgenden Dokumente mit sich führen:
 

  • PCR-Befund eines Labores ODER
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes ODER
  • PCR-Befund einer Teststelle/eines Testzentrums ODER
  • ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart und Testdatum enthält) ODER
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthält) ODER
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart und Test-/Meldedatum enthalten)

Arzt kann Infektion im Impfpass vermerken

Wer genesen ist und die Impfung noch vor sich hat, sollte dies dem entsprechenden Impfarzt gleich mitteilen. So kann dieser einen Vermerk im Impfpass machen, der die vorausgegangene Corona-Infektion bestätigt. Sie sollten natürlich in der Lage sein, diese nachzuweisen und eine entsprechende Bescheinigung in Form eines positiven Testergebnisses oder Ähnlichem bei sich haben.

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