Was müssen Geimpfte und Genesene beachten? Brauchen sie eine Auffrischungs- oder eine Zweitimpfung? Und welche Probleme kann es beim Nachweis der Impfung geben?

Baden-Württemberg: Lea Krug (lkr)

Stuttgart - Wer bereits eine Corona-Infektion durchgemacht und danach eine Impfung erhalten hat, dem empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) nach sechs Monaten eine erneute Impfung gegen das Coronavirus.

 

Wer sich dafür anmeldet, muss angeben, ob er zu einer Auffrischungs- oder einer Zweitimpfung erscheint. Doch was trifft bei Menschen zu, die bereits geimpft und genesen sind? Theoretisch handelt es sich für viele dann um eine Zweitimpfung, doch das RKI spricht in solchen Fällen generell von einer Auffrischungsimpfung, schließlich war der Impfschutz schon vorher mit einer Impfung vollständig.

Grundregel: Auffrischung nach sechs Monaten

Auf der Homepage heißt es: „Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in der Regel 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.“ Das gelte auch für Personen, die nach einer Impfung (unabhängig von der Anzahl der Dosen) eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollen im Abstand von sechs Monaten nach einer Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Mit der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg geht es vielen Menschen neben der Gesundheit aber auch um die Frage, inwiefern sie am öffentlichen Leben teilnehmen können.

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Denn wer geboostert ist oder innerhalb der letzten sechs Monate die Grundimmunisierung erhalten hat, ist von der aktuell geltenden Testpflicht ausgenommen. Während man bei der Grundimmunisierung ganze 14 Tage warten musste, bis man den Status „vollständig geimpft“ erhielt, gilt die Auffrischungsimpfung direkt.

Probleme mit der CovPass-App und dem Nachweis der Impfung

Doch bei geimpften und genesenen Menschen kann es bei der Einstellung des Zertifikats in die CovPass-App Probleme mit der Auffrischungsimpfung geben, schreibt das RKI auf seiner Seite. Insbesondere bei Menschen, deren Auffrischungsimpfung automatisch ihre zweite Impfung ist. Bei ihnen müsse im Zertifikat die Nummer 2/2 vermerkt sein. „Hier kann die App nicht erkennen, ob es sich um die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder um eine Auffrischungsimpfung handelt, und zeigt deshalb eine zweiwöchige Wartezeit an“, heißt es auf der Homepage. In einem solchen Fall müsse man weiter sein altes Zertifikat mit der Nummer 1/1 vorzeigen. Es sei nach wie vor gültig.

In den ersten zwei Wochen nach der Impfung müssen geimpft und genesene Menschen also womöglich damit rechen, dass sie erklären müssen, wie die Angaben auf dem Smartphone mit ihrem Impfstatus zusammenpassen.