Die Änderungen in der Nationalen Teststrategie von Mitte Februar sorgen immer noch für Verwirrung. Kann man jetzt mit einem Schnelltest ein Genesenenzertifikat erhalten oder nicht? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Seit dem 12. Februar 2022 gilt eine veränderte Fassung der nationalen Teststrategie. Damals hieß es, man wolle PCR-Tests stärker priorisieren. Viele Menschen glaubten daher, PCR-Tests würden in Zukunft nicht mehr für jedermann zugänglich sein. Daraus ergab sich auch die Annahme, man könne fortan Genesenenzertifikate mit einem Schnelltest erhalten. Aber stimmt das?

 

Reicht ein Schnelltest für ein Genesenenzertifikat aus?

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) schreibt auf Ihrer Webseite, dass ein positiver Schnelltest nicht ausreicht, um ein Genesenenzertifikat zu erhalten. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Schnelltest in einem zertifizierten Testzentrum gemacht wurde. Voraussetzung für den Genesenenstatus ist nach wie vor ein positiver Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik). Auch ein Antikörpertest reiche nicht aus, um ein Genesenenzertifikat zu erhalten, so die KVBW weiter.

Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test besteht weiterhin. Bei asymptomatischen Personen wird seit Mitte Februar aber zunächst ein zertifizierter Sars-CoV-2-Antigen-Test durchgeführt, der im Falle eines positiven Ergebnisses durch einen PCR-Test bestätigt wird. Für Betroffene heißt das, man sollte eine Infektion immer mit einem PCR-Test bestätigen lassen, um ein Genesenzertifikat zu erhalten.