Gesundheitsminister Spahn plant zu Recht ein Verbot der sogenannten Konversionstherapie. Bisher war offen, wie der Gesundheitsminister sein Ziel umsetzen kann – nun ist er einen Schritt weiter.

Berlin - Geht das? Kann der Staat Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern eine bestimmte Therapie verbieten? Wäre das Verbot mit der Berufsfreiheit vereinbar, wie sie im Grundgesetz niedergelegt ist? Diese Fragen sind entscheidend, wenn es um die sogenannte Konversionstherapie von Schwulen und Lesben geht – also um den Versuch, ihre Homosexualität zu „heilen“, obwohl sie laut Weltgesundheitsorganisation und Bundesärztekammer gar keine Krankheit ist. Dass Gesundheitsminister Jens Spahn diese „Umpolungen“ verbieten will, ist völlig richtig. Immerhin berichten Menschen, die solchen „Therapien“ ausgesetzt waren, wie sehr sie darunter litten.