Der VGH hat das Prostitutionsverbot der Coronaverordnung außer Kraft gesetzt. Damit sind auch die städtische Verbote nichtig. Die Städte schauen nun gespannt, ob das Land nachlegt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Mannheim - Auf der Facebookseite des Berufsverbandes für erotische und sexuelle Dienstleistungen reiht sich ein Freudenemoji ans andere. „BW darf wieder öffnen“ steht über dem Posting mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Er hat am Dienstag entschieden, dass die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg zum derzeitigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sei. Das Verbot, „das einzelfallunabhängig und nahezu ohne Ausnahmemöglichkeit gelte“, hat das Gericht von 12. Oktober an vorläufig außer Kraft gesetzt.