Das Land muss in den Luftreinhalteplan neue Fahrverbote für Stuttgart aufnehmen, die schon zum 1. September greifen könnten.

Stuttgart. - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in ganz Stuttgart für Autos mit der Euronorm 5 bestätigt. Sie müssen zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Der VGH hat eine Beschwerde des Landes gegen eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erwirkte Zwangsvollstreckung zurückwiesen.

 

Man folge der Argumentation des Landes „insgesamt nicht“ und bestätige „in vollem Umfang“ den Beschluss der Vorgängerinstanz, so die Mannheimer Richter. Ihr Beschluss (Aktenzeichen 10 S 1429/19) ist nicht anfechtbar. Das Land hatte auf die Neuregelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes verwiesen, bei der ein neuer Verhältnismäßigkeitswert für die Stickstoffdioxidbelastung eingeführt worden ist. Dieser darf aber laut Gericht nicht beachtet werden, verbindlich sei der niedrigere EU-Wert. Das Land müsse jetzt ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel in der Umweltzone vorsehen, das zum 1. September in Kraft treten könnte. Die DUH kündigt weitere Rechtsmittel an, wenn die Frist gerissen würde. „Jede weitere Verzögerung des Landes wäre eine Kampfansage an den Rechtsstaat und die Verfassung“, so DUH-Anwalt Remo Klinger.