Die Firma in Südbaden etablierte ein illegales Geschäftsmodell, bei dem zumeist rumänische Arbeiter in etlichen Gesellschaften angestellt wurden. So sollte die Sozialversicherungspflicht umgangen werden.

Stuttgart - Ein führender Fachbetrieb für die Gestaltung von Außenanlagen aus Südbaden hat im großen Stil Scheinverträge mit rumänischen Staatsangehörigen abgeschlossen, um so die Sozialversicherungspflicht zu umgehen. Das Landessozialgericht bestätigte in einer am Dienstag verbreiteten Entscheidung in einem Musterverfahren ein Urteil der ersten Instanz, wie ein Gerichtssprecher in Stuttgart mitteilte. Vor dem Sozialgericht seien noch 28 Parallelverfahren anhängig. Auf den Betrieb kommen hohe Nachzahlungen zu, die genaue Höhe konnte der Sprecher nicht mitteilen.

 

Für die Firma arbeiten laut dem Urteil seit Jahren zumeist rumänische Staatsangehörige. Um die Sozialversicherungspflicht zu umgehen, gründeten die Mitarbeiter auf Geheiß eines Mittelsmannes zahlreiche Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus jeweils zwei oder mehr Personen. Sämtliche GbRs hatten laut Gericht inhaltsgleiche Vereinbarungen und als Geschäftsadresse das Wohnheim der rumänischen Arbeitskräfte angegeben.

„Es handelte sich um ein von dem Fachbetrieb entworfenes Konstrukt, welches den rumänischen Arbeitern einseitig und ohne Mitwirkung und Einflussnahme auf die Ausgestaltung zur Unterschrift vorgelegt wurde“, sagte der Gerichtssprecher. Die GbR habe insofern eine leere Hülle dargestellt, welche nur zum Schein gegründet wurde.