Der Verwaltungsgerichtshof erteilt der Landesregierung eine Lektion: Das Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten ist ein unangemessener Grundrechtseingriff.

Stuttgart - Insgeheim könnte die Landesregierung zufrieden sein: Die Mannheimer Richter stoppen das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten komplett und ersparen der Koalition somit viel Verdruss. Denn die ursprünglich geplante Zwischenlösung, dass Geschäftsleute uneingeschränkt reisen dürfen, Touristen aber nicht, hätte niemanden zufrieden gestellt – weder die um Gäste flehenden Hoteliers noch die um die Infektionslage besorgte Politik. Schon gar nicht die Urlauber. Die Debatte wäre weiter gegangen. Nun lassen die Richter bei diesem Thema keinen Spielraum mehr.