Das Bundesverwaltungsgericht lässt eine entscheidende Frage außen vor. Der juristische Kampf geht gegen Drohneneinsätze geht daher weiter, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die juristische Sensation ist ausgeblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist anders als die Vorinstanz in Münster nicht der Meinung, dass Deutschland in Sachen US-Drohneneinsätze aktiver werden müsse. Das kann man so sehen. Eine der wichtigsten Fragen hat das Gericht aber gar nicht beantwortet: Ob die Flüge, die ohne Unterstützung von Ramstein aus nicht funktionieren, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Das sei in diesem Fall nicht zu entscheiden, so die Richter. Es ist daher absehbar, dass dies nicht das letzte Drohnen-Urteil war, das die Leipziger Richter auf ihren Schreibtischen hatten.